VW verkaufte Vorserienfahrzeuge ohne Zulassung – Rückruf und Angebot zum Rückkauf

VW muss weitere Fahrzeuge zurückrufen. Dieser Rückruf hat zunächst nichts mit dem Abgasskandal zu tun. Grund ist vielmehr, dass Volkswagen über einen Zeitraum von mehreren Jahren offenbar sog. Vorserienfahrzeuge verkauft hat, die nicht dem Zulassungsstandard entsprochen haben.

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Volkswagen schreibt nun offenbar die betroffenen Kunden an und teilt mit, dass über einen bestimmten Zeitraum Fahrzeuge verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat und deshalb zurückgerufen werden müssen. Insgesamt soll es um rund 6.700 Fahrzeuge gehen, die zwischen 2006 und 2018 verkauft wurden. In Deutschland sollen etwa 4.000 Fahrzeuge betroffen sein. Was an den betroffenen Fahrzeugen nicht seriengemäß ist, ist allerdings unklar, da dies nicht dokumentiert sei. „Wenn die Fahrzeuge nicht der Serienproduktion entsprechen, hat VW die Autos offenbar ohne gültige Zulassung an nichtsahnende Kunden verkauft“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Dazu passt auch der angeordnete Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) unter der Referenznummer 8208. Demnach könnten die Fahrzeuge hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszeitpunkt gültigen Serienstand entsprechen. Betroffen von dem Rückruf sind Fahrzeuge der Modelle Up, Polo, Golf, Scirocco, Eos, Touran, Tiguan, Sharan, Passat, Phaeton und Touareg der Baujahre 2005 bis 2017.

VW bietet in dem Schreiben an die Kunden den Rückkauf des Fahrzeugs an. Ein Kaufpreis wird dabei allerdings nicht genannt. „Betroffene sollten das Angebot genau prüfen. Durch den Abgasskandal und angesichts drohender Fahrverbote sind die Preise insbesondere für gebrauchte Diesel-Fahrzeuge im Keller. Bietet VW den Rückkauf zum aktuellen Marktwert an, dürften die Verbraucher ein schlechtes Geschäft machen. Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags ist in der Regel deutlich mehr für den Kunden drin. Zumal fraglich ist, ob VW überhaupt eine Nutzungsentschädigung verlangen kann, wenn der Konzern nicht zulassungsfähige Fahrzeuge in den Handel gebracht hat“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Auch wenn dieser Rückruf nichts mit dem Dieselskandal zu tun hat, dürfte VW ein weiteres Mal das Vertrauen der Verbraucher verspielt haben. „Ob durch Abgasmanipulationen oder den Verkauf der sog. Vorserienfahrzeuge werden die Kunden getäuscht. Dementsprechend können sie Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt und Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal ist.

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