Kaum hat sich die Aufregung über die welterste deutsche Musterverfahrensklage etwas gelegt, da wird die zweite Stufe gezündet. Das Oberlandesgericht Braunschweig teilt mit, dass ein berechtigter Verband am vergangenen Donnerstag, also am Tag der Einführung des neuen Musterverfahrensgesetzes, eine weitere Klage eingereicht hat – auch diesmal – der Gerichtsstand lässt es erahnen – geht es wieder um Volkswagen. Thema: Musterklage gegen VW-Bank. Laut der Schutzgemeinschaft der Bankkunden können sich aber auch Kunden der Mercedes-Bank in ein Klageregister eintragen. Eine entsprechende Klage wurde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.
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Diesmal geht es um Verbraucherdarlehensverträge und den sogenannten Widerrufsjoker. Nach geltender Rechtssprechung können Verbraucherdarlehen die auf Basis sogenannter verbundener Geschäfte die Finanzierung eines privaten Autokaufs ermöglicht haben, jederzeit widerrufen werden, wenn sich die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen herausstellen sollte.
Widerrufsjoker greift bei der VW-Bank
Es ist bekannt, dass die VW Bank – ebenso wie nahezu alle anderen Autobanken auch und natürlich auch die Mercedes-Bank- seit 2011 fehlerhafte Passagen in ihren Widerrufsbelehrungen zu verantworten hat. Dadurch läuft die Widerrufsfrist nicht an mit der Folge, dass solche Verträge auch heute noch widerrufbar sind. Die initiierende Schutzgemeinschaft geht davon aus, dass auch Kunden der anderen Autobanken der Volkswagenfamilie vom Ergebnis eines Musterverfahrens profitieren könnten.
Folge: Die jeweilige Autobank zahlt nicht nur die Raten sondern auch Schadensersatz für entgangene Zinseinnahmen und darf sich auf der anderen Seite u.U. nur den sogenannten Wertersatz anrechnen lassen. Dieser wird anhand der gefahrenen Fahrzeugkilometer berechnet. Allerdings gibt es auch aktuelle Gerichtsentscheide, die VW und der VW-Bank eben diesen Nutzungsersatz nicht zugestehen. Auch gegen die Mercedes-Bank gibt es bereits eine Vielzahl von verbraucherfreundlichen Urteilen.
Der Widerruf eines Autokredits eröffnet den Fahrzeughaltern die Möglichkeit, ihren Wagen zu sehr günstigen Konditionen genutzt zu haben. Denn die Finanzierungen wurden häufig mit der hauseigenen Bank des Autobauers abgeschlossen. Das bedeutet, dass in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt. Das hat zur Folge, dass nach einem erfolgreichen Kreditwiderruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
Erstattung von Raten und Anzahlung
Der Käufer gibt dann das Fahrzeug zurück und erhält im Gegenzug seine gezahlten Raten inkl. einer ggf. geleisteten Anzahlung zurück. Für die Nutzung des Fahrzeugs muss er sich einen Wertersatz anrechnen lassen. “Diese Nutzung ist aber auf jeden Fall wesentlich geringer einzuordnen, als der Wertverlust, wenn das Auto regulär verkauft oder in Zahlung gegeben wird”, so die Meinung von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von www.pkw-rueckgabe.de. Der Widerrufsjoker gilt für Finanzierungen ebenso wie für Fahrzeugleasing.
Musterklage gegen VW-Bank auch ohne Rechtsschutz
Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Moderator der Interessengemeinschaft Dieselskandal und Herausgeber des Portals “jetzt-widerrufen.de“: “Viele Autobesitzer scheuen das Verfahrensrisiko und gehen ohne Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung nicht gegen die Autobank vor – das könnte sich jetzt ändern!”
Allerdings: Wer rechtsschutzversichert ist, sollte auf jeden Fall selbst klagen – das geht schneller und das Ergebnis ist unter Umständen besser. Rechtsanwalt Schepper aus Bielefeld, ebenfalls Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: “Eine Verjährung gibt es für den Widerrufsjoker übrigens nicht, daher ist es in diesem Fall höchst spannend, wie lang ein Klageregister geöffnet bleiben wird.”
Die IG Dieselskandal begleitet Interessenten für die Sammelklage durch das Verfahren – Anmeldungen bitte an info@ig-dieselskandal.de .
www.ig-dieselskandal.de – Mitglieder der Interessengemeinschaft werden jeweils zeitnah über aktuelle Neuigkeiten zum Thema “Musterklagen gegen VW-Bank” informiert.
Übrigens: Der Widerrufsjoker sticht nicht nur bei betroffenen Dieselfahrzeugen, sondern kann bei jedem andere finanzierten Fahrzeugkauf – also auch bei Benzinern – überprüft und gegebenenfalls genutzt werden. Wichtig ist nur, dass der betroffene Autobesitzer das Fahrzeug privat nutzt. Gewerbliche genutzte Fahrzeuge können auf diese Art nicht rückabgewickelt werden. Ra Schepper: “Der Widerrufsjoker ist ein Verbraucherrecht!”
Können auch jene Darlehensverträge Gegenstand der Musterklage gegen die Mercedes-Bank werden, für welche die Darlehenssumme bereits vollständig zurückgezahlt wurde?
Es ist nur der verhandelte Darlehensvertrag Gegenstand der Klage, Wenn ihr Vertrag diesem entspricht können die Bindungswirkung des Urteils in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist es egal ob das Darlehen abgezahlt wurde oder nicht. Bitte auch dazu dies lesen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/201801/KlagRE_1_2018.html
Guten Tag!
Sind nun alle Veträge ab 2011 betroffen?
Die 10 TSD Euro für den alten eingetauschten Diesel, gilt dies als Anzahlung?
Danke und freundliche Grüße
Eigentlich sind alle betroffen, aber das kann man ja prüfen lassen, bevor es in die Klage geht. Solche Sachen wie der Eintauschwert sind halt auch immer etwas vom prozessualen Geschick des Anwaltes abhängig. Wenigstens der zeitwert muss angerechnet werden.
LG usch