Geburtsschaden nach grobem Behandlungsfehler – 400.000 Euro Schmerzensgeld

Ein grober Behandlungsfehler fĂŒhrt bei einem Kind zu einem Geburtsschaden. Das OLG Hamm spricht dem geschĂ€digten Kind Schmerzensgeld in HĂ€he von 400.000 Euro zu.

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Das Kind hĂ€tte wahrscheinlich ein „normales“ Leben fĂŒhren können, wenn es nur etwa 45 Minuten eher entbunden worden wĂ€re. So kam es aber wegen einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren Behinderungen zur Welt. Das OLG Hamm sieht einen groben Behandlungsfehler des GynĂ€kologen zumindest als mitursĂ€chlich fĂŒr die HirnschĂ€digung des Neugeborenen an und spricht dem Kind mit Urteil vom 19. MĂ€rz 2018 Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zu (Az.: Geburtsschaden – Schmerzensgeld nach grobem Behandlungsfehler

Das Kind hĂ€tte wahrscheinlich ein „normales“ Leben fĂŒhren können, wenn es nur etwa 45 Minuten eher entbunden worden wĂ€re. So kam es aber wegen einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren Behinderungen zur Welt. Das OLG Hamm sieht einen groben Behandlungsfehler des GynĂ€kologen zumindest als mitursĂ€chlich fĂŒr die HirnschĂ€digung des Neugeborenen an und spricht dem Kind mit Urteil vom 19. MĂ€rz 2018 Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zu (Az.: 3 U 63/15).

Zum Fall: Die Schwangerschaft der Mutter war zunĂ€chst unauffĂ€llig verlaufen. Im Rahmen der Behandlung durch ihren GynĂ€kologen wurde bei der Frau ein CTG geschrieben, also die Herztöne des Kindes gemessen. Die Messung wies auf die Sauerstoffunterversorgung des Kindes hin. Aufgrund des Befunds hĂ€tte das Kind schnellstmöglich entbunden werden mĂŒssen. Der GynĂ€kologe nahm das CTG allerdings erst nach 50 Minuten zur Kenntnis. Nachdem er den Befund noch einmal ĂŒberprĂŒft hatte, forderte er die Mutter auf, nach Hause zu fahren, um ihre Tasche zu packen und dann eine Entbindungsklinik aufzusuchen. Hier ging erneut wertvolle Zeit verloren. Das fĂŒhrte insgesamt dazu, dass das Kind mit einer Verzögerung von 45 Minuten zur Welt kam und schwere körperliche und geistige SchĂ€den erlitt.

Das OLG Hamm kam in der Gesamtschau zu der Überzeugung, dass der GynĂ€kologe die Mutter grob fehlerhaft behandelt habe. So hĂ€tte er das CTG spĂ€testens nach 20 Minuten zur Kenntnis nehmen mĂŒssen. Außerdem hĂ€tte er der Frau den Ernst der Lage unmissverstĂ€ndlich klar machen und sie unverzĂŒglich in eine Klinik einweisen mĂŒssen. Einzeln betrachtet seien diese Behandlungsfehler nicht als grob einzustufen. Allerdings fĂŒhrten sie in der gebotenen GesamtwĂŒrdigung dazu, dass das Behandlungsgeschehen insgesamt als grob fehlerhaft anzusehen sei, so das OLG Hamm. In der Summe sei es so zu einer Verzögerung von mindestens 45 Minuten gekommen. Diese Verzögerung sei fĂŒr die eingetretenen GeburtsschĂ€den zumindest mitursĂ€chlich.

„Grobe Behandlungsfehler fĂŒhren zu einer Beweislastumkehr. Das heißt der GynĂ€kologe hĂ€tte in diesem Fall darlegen mĂŒssen, dass die HirnschĂ€digung auch ohne seine Behandlungsfehler eingetreten wĂ€re“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Andreas Lambrecht. Diesen Beweis konnte der GynĂ€kologe nicht erbringen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskrĂ€ftig.

„Gerade bei GeburtsschĂ€den ist die emotionale Belastung fĂŒr die Eltern besonders hoch. Lassen sich die GeburtsschĂ€den allerdings auf Ă€rztliche Behandlungsfehler zurĂŒckfĂŒhren, können Schmerzensgeld- und SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Lambrecht.

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