Nach einem Todesfall liegen die Nerven verständlicherweise blank und dennoch müssen Hinterbliebene sich um allzu viele Dinge kümmern. Eine besonders wichtige Rolle nimmt an der Stelle die Immobilie des Verstorbenen ein. Eine Mietwohnung muss schnellstmöglich geräumt werden, um den Mietvertrag zu kündigen und weitere Mietzahlungen zu vermeiden. Eine Eigentumsimmobilie kommt in den Besitz der Erben, die entscheiden müssen, ob sie sie verkaufen oder behalten.
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Haushaltsauflösung nach dem Todesfall als erster Schritt
Ob der oder die Verstorbene eine Mietwohnung oder eine Eigentumsimmobilie hinterlassen hat, spielt für den ersten Schritt keine Rolle. In der Regel braucht es eine Haushaltsauflösung. Das heißt in der Regel, dass die Erben zunächst geliebte Erinnerungen aus dem Erbe auswählen, die sie gern behalten möchten, und dann ein Unternehmen damit beauftragen, die nicht mehr bewohnte Immobilie zu räumen, restliches Hab und Gut zu verwerten, sowie alles Weitere zu entsorgen. Anbieter hierfür gibt es viele und auch genauso viele Qualitätsunterschiede. Daher sollte man bei der Wahl des Dienstleisters hinter der Haushaltsauflösung vernünftig abwägen. Bestenfalls kann der Dienstleister sogar mehr als nur die Auflösung und Räumung der Immobilie anbieten. In dem Fall können die Erben aufatmen und den Aufwand einfach übertragen, den sie sonst selbst hätten. Kostentechnisch fällt die Rechnung des Dienstleisters dann zwar höher aus, doch diese kann dank Zugehörigkeit zu den haushaltsnahen Dienstleistungen teils von der Steuer abgesetzt werden.
Abgeben, behalten oder verkaufen?
Ist die Haushaltsauflösung abgeschlossen, geht es explizit darum, ob die oder der Verstorbene eine Mietimmobilie oder eine Eigentumsimmobilie hinterlassen hat. Bei einer Mietimmobilie sollte man möglichst zeitnah den Vermieter einweihen, dass es einen Todesfall gegeben hat und dass die Wohnung nicht mehr weiter gemietet werden soll. Die meisten Vermieter zeigen Verständnis gegenüber den Hinterbliebenen und lösen den Mietvertrag ohne Frist per sofort auf. Bei Vermietern, die das nicht tun, bleibt nichts anderes übrig, als die ausstehenden Mietzahlungen zu leisten. Gegebenenfalls lassen sich diese mit der hinterlegten Kaution verrechnen, die in der Regel eine dreifache Monatsmiete beträgt.
Bei einer Eigentumsimmobilie ist zu klären, wer diese Immobilie laut Erbrecht bekommt. Diese Person darf selbstverständlich frei entscheiden, ob sie die Immobilie behalten oder verkaufen möchte. Im ersten Fall eignet sich die Immobilie perfekt zum Vermieten oder Selbstbewohnen. Im zweiten Fall braucht es einen professionellen Immobilienmakler, der nach einigen Aufwertungsmaßnahmen die Vermarktung und den Verkauf des Objekts übernimmt. Der Verkaufserlös geht an den Erben als rechtmäßig neuen Besitzer. Sollte es mehrere Erben geben, ist eine Gemeinschaftsentscheidung zu treffen und der Verkaufserlös untereinander aufzuteilen.
Grundsätzlich ist in beiden Fällen noch daran zu denken, die Immobilienverträge nach Verbindlichkeiten durchzusehen. Das ist vor allem bei noch nicht getilgten Immobilienkrediten wichtig, denn diese sollten möglichst schnell widerrufen werden. Außerdem sind sämtliche Versorgungstarife wie Strom und Gas zu kündigen. Dafür braucht man eine Sterbeurkunde und einen Nachweis, dass man rechtmäßiger Erbe und neue Verwalter der vertraglichen Einigungen ist. Gegebenenfalls sind rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Versorger nicht einlenken.
Leider ist meine Oma verstorben. Gut zu wissen, dass die Räumung der erste Schritt ist, der vorgenommen wird, um die Immobilie auf den nächsten Schritt vorzubereiten. Ich werde nach einer Firma suchen, die mir bei der Haushaltsräumung hilft.