Die Frage „Platz 1 in Google – Wie erreiche ich gute Google-Suchergebnisse?“ ist pauschal nicht zu beantworten, denn eine hilfreiche Aufstellung der Notwendigkeiten beinhaltet auch eine Werkzeug-Liste. Manche dieser Werkzeuge sind schwer zu beschaffen, manche sehr teuer, manche sind unerreichbar. Viele geforderte Aktivitäten verlangen Talent und Einfühlungsvermögen, andere Fleiß und Durchhaltewillen. Wir wollen trotzdem versuchen, anhand von Beispielen eine erfolgreiche Jagd nach „Platz 1 in Google“ zu beschreiben. Eins vorweg: Mit der fachlichen Kompetenz eines Anbieters hat die von ihm erreichte Google-Platzierung selten zu tun.
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Die Auswahl des Keywords
Wer mit „Platz 1 in Google“ eine gute Suchmaschinenplatzierung erreichen will, dürfte es schwer haben, weil die Konkurrenzsituation erhebliche Mitbewerberdichte auszeichnet. Kritisch hinterfragt bringt das „tolle Keyword“ auch gar nicht viel, da sich hier neben vielleicht wichtigen Kunden auch viel unerwünschter Beifang befinden. Besser wäre es, von Anfang an eine Zielgruppe ins Auge zu fassen. „Platz 1 in Google“ spricht einfach zu viele Leute an, während z.B. „Platz 1 in Google für Rechtsanwalt“ vielleicht nur fünf Treffer am Tag bringt. Die Auswahl eines zu optimierenden Keywords muss also berücksichtigen, dass ich mit einer erreichten Platzierung auch mein reales wirtschaftliches Ziel erreiche und nicht nur ein Jodeldiplom erhalte, für das ich mir nichts kaufen kann.
Produkte und Zielgruppen definieren
Rechtsanwälte die Interesse an Suchmaschinenoptimierung haben, sind für “.txt“ die Traumzielgruppe. Da Ärzte auf diesen Link nicht klicken würden, vermeide ich durch solch eine qualifizierte Auswahl nicht nur unnötigen und zeitraubenden Beifang, sondern spare mir auch erheblichen Optimierungsaufwand, weil eine solche Keyword-Kette einfach zu platzieren ist.
Unserer Agentur ist z.B. innerhalb der Zielgruppe eine gute Platzierung gelungen, die auch Kunden bringt: Suchen Sie nach „Legal Tech für Rechtsanwälte„. Der dort unter „verbraucherschutz.tv“ veröffentlichte Artikel wird in dieser Abhandlung immer wieder als „beispielhaft“ genannt werden, weil die Umsetzung des Platzierungsplans nach allen bekannten Google-Regeln erfolgte und zwar in einer Konsequenz und Deutlichkeit, die ein Nachahmen empfiehlt und erleichtert.
Wichtiges Werkzeug: Der Taschenrechner und gesunder Menschenverstand
Zur Auswahl des idealen Keywords muss auch das Google-Keywordtool herangezogen werden um abschätzen zu können, wie oft ein Keyword auf Platz 1 auch angeklickt würde. Die Wirtschaftlichkeit unseres Unterfangens ist ja wichtig: Wie viele Stunde kann ich aufbringen, um am Ende pro Tag 10 Leute zu erreichen, von denen maximal einer das Kontaktformular ausfüllt? Wir haben in unserer Karriere gegen unsere Empfehlungen schon viele völlig unsinnige Kundenwünsche erfüllen müssen.
Was brauche ich für Suchmaschinenoptimierung?
Leider ist es so gut wie ausgeschlossen, mit einer neuen Idee, einem neuen Text und einer neuen Domain in Google auf Anhieb gute Platzierungen zu erreichen. Auch jeder Suchmaschinenoptimierer, der Ihnen verspricht, Ihre neue Kanzleihomepage kurzfristig in den Google-Suchergebnissen oder gar im Schwerpunkt-Kontext auf Platz 1 zu bringen, muss ein Scharlatan sein. Sicher könnte man mit jungen Projekten gerade im regionalen Kontext Überraschungserfolge erzielen, aber grundsätzlich können sich junge Projekte gegen am Markt schon länger positionierte Projekte nicht durchsetzen, solange diese nicht vom erreichten Qualitätsniveau abrücken.
Daher würde ich als wichtigstes Werkzeuge eine mindestens 8 Jahre alte Domain bezeichnen, die idealerweise schon mit Content in Google-Suchergebnissen platziert ist. Unsere Agentur hält z.B. für Rechtsanwälte aller Schwerpunktbereiche Vorratsdomains vor, z.B. familienrechtkanzlei.de.
Alle weiteren Ausführungen gelten nur, wenn es um Anlage von Projekten auf alten Domains oder Relaunches bereits bestehender Projekte geht. Ich würde mich weigern, für frisch gekaufte Domains Versprechen jeder Art auch immer abzugeben oder Hoffnungen zu wecken. Gute Domains kann man kaufen und die Suche noch einer Domain ist erste und wichtigste Aufgabe für die Suchmaschinenoptimierung, wenn ich mich für Keyword-Marketing interessiere.
Mit dem Keyword „Vermittlerhaftung“ wird genau der Anwalt auf Nummer 1 landen können, dem auch die Domain vermittlerhaftung.de gehört. Daher haben wir unserem Kunden den Kauf der Domain empfohlen. Sie haben eine schwache oder zu junge Domain? Versuchen Sie’s bitte gar nicht erst, weil zwangsläufig der Zeitfaktor ins Spiel kommt. Wenn Ihre Domain erst ins Rennen um ein wichtiges Keyword eingreift, wenn dessen Aktualität nicht mehr besteht, dann war die ganze Arbeit umsonst. Ausnahme: Echte Keyworddomains – aber die sind nicht mehr neu zu registrieren. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So konnten wir jüngst wertverlust-diesel.de sichern, da sich die Relevanz der Keywords oft aus der aktuellen Nachrichtenlage ergibt.
Sowieso ist die Nachrichtenlage entscheidend für gutes Contebt-Marketing: So ist verbraucherschutz.tv unter dem Keyword „Auslieferung T6“ genau an dem Tag in die Suchergebnisslisten auf Seite 1 eingestiegen, als Volkswagen den Ausflieferungsstopp für den neuen Bulli verkündete.
Seiten, die dieses Grundpotential für schnelle Indizierung nicht haben, sollten nicht auf kurzfristigen Erfolg optimiert werden. Es gibt Alternativen.
Der optimale Text für Platz 1 in Google
Auf einer Seite, die schnell indiziert, kann ein Wunsch auf „Platz 1 in Google“ in einem technisch einwandfreien Umfeld Erfolg versprechend eingepflanzt werden. Wir bezeichnen alle Maßnahmen zur technischen Optimierung einer Seite und zur inhaltlichen Perfektion eines Textes als Onpage-Seo.
Anforderungen an guten Text
Optimaler Text ist sehr ausführlich, beantwortet Fragen und berücksichtigt grundsätzliche Regeln wie z.B. eine Länge von mindestens 300 Worten (besser 1000). Sind in den Text Grafiken, Bilder, Videos etc. eingebaut, dann verbessert jedes Element für sich die Chancen des Artikels in Google gut bewertet zu werden. Wichtig ist, dass sich der Verfasser des Textes darüber bewusst ist, dass pro Text nur ein wirklich maßgebliches Keyword optimiert werden kann.
Der Satz „Der optimale Text für Platz 1 in Google“ wird unter dem Gesamt-Wortstrang in Google gut gelistet werden, wenn der nachfolgende Text die Optimierungsregeln beherzigt, aber nicht unter „Platz 1 in Google“, weil dafür andere Regeln gelten müssten und auch die Konkurrenzsituation eine andere ist.
Was sich hier kompliziert anhört hat seinen Ursprung in den Algorithmus-Regeln von Googlen und ganz im Ernst: Man muss das nicht verstehen, man muss nur anerkennen, dass der am erfolgreichsten ist, der sich am exaktesten an das aktuell Erfolg versprechende Szenario hält, denn merke: Der Google-Algorithmus wechselt und damit auch das Regelwerk. Wer mag , der schaue sich den Artikel zu Legal Tech noch einmal an und lese ihn unter Berücksichtigung des Wunsches, unter dem Keyword „Legal Tech für Rechtsanwälte “ platziert zu werden.
Der optimale Platz für Text
So wie ein Harvard-Professor als Lehrkraft an einer Grundschule deplatziert ist, gilt auch suchmaschinenoptimierter Text auf einer technisch und historisch nicht hochentwickelten Homepage als „oversized“ und verschenkt.
Dienste wie „Searchmetrics“ lassen uns die eigene Homepage mit anderen Websites vergleichen. Hier gibt es einen SEO-Faktor, der beispielsweise für die in technischer, inhaltlicher als auch historischer Wertung Spitzenplätze einnehmenden Seite hahn-rechtsanwaelte.de bei 4000 liegt. Bei absolut gleich optimierten Texten wird diese Seite eher eine hohe Suchmaschinenplatzierung erreichen als eine Seite mit 3000 Punkten, während der Eigentümer einer Seite mit 100 Punkten gänzlich auf das Veröffentlichen von Texten verzichten sollte, weil er gegen diesen Konkurrenzdurch kurzfristig nicht ankommt – es sei denn er verfolge mittelfristig einen anderen Plan, nämlich die 4000 Punkte zu erreichen.
anwalt.de und verbraucherschutz.tv nutzen
Wer mittelfristig keine Chance sieht, die eigene Homepage zu einem funktionalen Werkzeug auszubauen, der muss sich Veröffentlichungsmöglichkeiten z.B. auf Seiten wie verbraucherschutz.tv oder anwalt.de schaffen, um hier über einen kleinen Umweg gut Psoitionen für einen Werbetext zu erreichen.
Das lassen sich die Anbieter bezahlen: Bei anwalt.de kostet eine Lizenz zum Veröffentlichen von Texten 40 Euro im Monat, bei verbraucherschutz.tv die Veröffentlichung eines einzelnen Artikels 50 Euro. Mächtige Portale wie anwalt.de bieten zudem die Chance, mit einem guten Text zu einem aktuellen Thema in Google News gelistet zu werden. So hatte Rechtsanwalt Gerrit Hartung mit einem Text über vom Abgasskandal betroffene Mercedes-Modelle etwa 10.000 Klicks auf einen von .txt geschriebenen Text auf anwalt.de – Anfragen inklusive.
(Wird fortgesetzt)