In aktuellen Briefen an Opfer von Abofallen spulen Anwälte die ganze Bandbreite rechtlich grenzwertiger Bedrohungen und unter Druck Setzungen ab. Hier mal ein besonders einschüchterndes Beispiel: Da meint ein Anwalt: „Ich habe den Vorgang geprüft und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass etwaige Einreden und Einwendungen rechtlich ausgeschlossen sind.“ Sind wir schon soweit, dass Anwälte entscheiden, was Recht ist oder nicht?
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Es geht munter weiter: „Zur Vermeidung einer gerichtlichen Inanspruchnahme, auf die auch Zwangsvollstreckung mit Konto- und Lohn/Gehaltspfändungen, Gerichtsvollzieherbesuche folgen können, habe ich Sie aufzufordern, folgende Forderungs- und Gebührenaufstellung zur Gutschrift zu bringen.“
Heißt: „Zahlen Sie oder Sie werden gepfändet!“
Man hätte auch schreiben können: „Sollten Sie nicht zahlen, so werden wir einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Sollten Sie diesem nicht widersprechen und weiterhin nicht zahlen, so werden wir weitere Schritte gegen Sie einleiten. Falls Sie widersprechen werden wir prüfen, ob wir eine Klage gegen Sie anstrengen werden!“ Wir kennen das Prozessrisiko und wir werden wahrscheinlich nicht klagen!“
Das wäre korrekt – alles andere ist nichts weiter als Bedrohung und bewusst Angst und Panik auslösende Irreführung.
Wir von verbraucherschutz.tv maßen uns nicht an, Recht von Unrecht unterscheiden zu können. Wir empfehlen nur, die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht nur ausschließlich auf Basis von überzogenem anwaltlichem Inkassodruck anzuerkennen, sondern die ohnehin schon teure und zunehmend ärgerliche Angelegenheit nun auch über den zu widersprechenden Mahnbescheid hinaus im eigenen Interesse fort zu setzen.
Wir sagen nicht: „Zahlt nicht!“ sondern wir sagen: „Wartet doch in aller Ruhe auf einen Mahnbescheid und diskutiert nicht!“ Widersprecht dem Mahnbescheid und überlasst es Justitia – dort ist die Sache gut aufgehoben.