Currency Related Swap (CRS): LG Memmingen verurteilt UniCredit Bank

Das LG Memmingen verurteilte am 04.06.2014 die UniCredit Bank wegen vorsÀtzlich fehlerhafter Anlageberatung. Das Gericht sprach einem mittelstÀndischen Unternehmen Schadensersatz in Millionenhöhe gegen die UniCredit Bank AG zu.

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Hintergrund war der von der UniCredit Bank AG vornehmlich in den Jahren 2006/2007 an mittelstÀndische Unternehmen und vermögende Privatkunden vertriebene sog. Currency Related Swap. Bei diesem Swap handelt es sich um ein hochriskantes OptionsgeschÀft mit unbegrenztem Verlustrisiko. Die Bezeichnung als Swap verwendete die UniCredit als sprachliche Verschleierung, um ihre Kunden nicht abzuschrecken und den spekulativen Charakter des Produktes zu verharmlosen.

Das Landgericht hat seine Verurteilung auf eine nicht anleger- und objektgerechte Beratung gemĂ€ĂŸ den MaßstĂ€ben des BGH-Swapurteils vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) gestĂŒtzt. So entsprach die Empfehlung des Currency Related Swaps weder dem Anlageziel noch dem Risikoprofil der KlĂ€gerin. Das realistische existenzbedrohende Risiko wurde seitens der Bank und deren Berater stark verharmlost. Die ErfĂŒllung der regelmĂ€ĂŸigen finanziellen Verpflichtungen, die nach den Angaben der KlĂ€gerin im eigens vorgesehenen Kundenprofilbogen gewĂ€hrleistet sein sollten, war durch den Abschluss des Currency Related Swaps mit seinem unbegrenzten Verlustrisiko gefĂ€hrdet.

Zudem fand keine AufklĂ€rung ĂŒber die Optionsstruktur des Currency Related Swaps und das damit verbundene Risiko statt. Als wesentlichen, aufklĂ€rungsbedĂŒrftigen Umstand sah das Gericht die riskante Stellung der KlĂ€gerin als Stillhalterin der OptionsgeschĂ€fte an.

Der Optionscharakter wurde nach Ansicht des Gerichts nicht nur verschwiegen, sondern bewusst verschleiert, etwa durch die Bezeichnung des vermeintlichen SwapgeschĂ€fts als „Zinsoptimierung“. Das Landgericht nahm in Konsequenz daher an, dass die UniCredit ihre Beratungspflichten sogar vorsĂ€tzlich verletzt habe.

Die Annahme einer vorsĂ€tzlichen Pflichtverletzung ist insbesondere fĂŒr die Frage der VerjĂ€hrung der SchadensersatzansprĂŒche von Bedeutung.

 

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/swaps-derivate

 

Ansprechpartner:

RAin Sarah Mahler

Rössner RechtsanwÀlte
Redwitzstr. 4, 81925 MĂŒnchen
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
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