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Das Landgericht Landshut hat einen Kapitalanlagevermittler zu Schadensersatz von über Euro 90.000,- verurteilt. Geklagt hat ein 65-jähriger Anleger, der in einer kleinen Gemeinde in Oberbayern wohnt, alleinstehend ist und in dessen Vertrauen sich ein Finanzvermittler eingeschlichen hatte.

Der Rentner, vertreten durch RA Dr. Klass, wurde dazu überredet, die für die Alterssicherung bestimmten Ersparnisse im Ausland anzulegen; dies wollte der Finanzspezialist organisieren und nahm zu diesem Zweck das Geld persönlich in Empfang, um es in die Schweiz weiterzuleiten. Das Geld sollte dem Kläger spätestens zum 01.09.2014 wieder zur Verfügung stehen. Einschließlich der Zinsen würde sich dann, so das Versprechen des Vermittlers, der eingesetzte Betrag verdoppelt haben. Das Geld sollte bei der „BGL in Zürich, Rennweg 57“ deponiert werden.

Kaum hatte indes der selbsternannte Vermögensfachmann das Geld in seinen Händen, ließ er nichts mehr von sich hören. Mittelverwendungsnachweise wurden vergeblich angefordert.

Aufgrund der Überrumpelung und Täuschung hat Dr. Klass Zivilklage zum Landgericht Landshut erhoben. Mit Urteil vom 26.08.2013 – Az.: 54 O 1591/13 wurde der Finanzberater verurteilt, Schadensersatz in Höhe von € 91.999,32 zu leisten (investiertes Kapital plus Anwalts- und Gerichtskosten).

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