Der Gründer des Downloadportals kino.to ist zu einer Haftstrafe von mehr als 4 Jahren verurteilt worden. Für die Staatsanwaltschaft, die die Straftaten als „Größtmögliche Vergehen gegen das Urheberschutzrecht“ bezeichnete, kann die Akte kino.to jetzt vorerst geschlossen werden, denn auch der Chefprogrammierer von Kino.to war bereits verurteilt worden. Ein umfangreiches Geständnis des Angeklagten hatte die für diese Vergehen vorgesehene Höchststrafe verhindert. Die Wirtschaftsstrafkammer des Amtsgerichtes Leipzig veurteilte den 39-jährigen Dirk B. zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro.