4 Jahre Haft und hohe Geldstrafe für kino.to-Gründer

Teilen Sie dies über:

Der Gründer des Downloadportals kino.to ist zu einer Haftstrafe von mehr als 4 Jahren verurteilt worden. Für die Staatsanwaltschaft, die die Straftaten als „Größtmögliche Vergehen gegen das Urheberschutzrecht“ bezeichnete, kann die Akte kino.to jetzt vorerst geschlossen werden, denn auch der Chefprogrammierer von Kino.to war bereits verurteilt worden. Ein umfangreiches Geständnis des Angeklagten hatte die für diese Vergehen vorgesehene Höchststrafe verhindert. Die Wirtschaftsstrafkammer des Amtsgerichtes Leipzig veurteilte den 39-jährigen Dirk B. zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.