Die Geschichte ist zu schön um nicht noch einmal genüsslich gewürdigt zu werden: Bereits im Juni des vergangenen Jahres hat das Amtsgericht Langen ein Urteil gefällt, das die Deutsche Zentral Inkasso bis heute ihren Mahnungen beifügt, um my-downloads.de Opfer zu verunsichern. Auf der Homepage des Amtsgerichtes Langen steht nun geschrieben: Aufgrund zahlreicher telefonischer und schriftlicher Anfragen weisen wir auf folgendes hin: Unter dem Aktenzeichen 58 C 6/10 ist am 14.06.2010 ein Urteil in einem Zivilprozess ergangen. Dieses Urteil entfaltet eine Rechtswirkung nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits.
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Eine Rechtsberatung oder weitere Informationen über die Berechtigung angeblicher Forderungen Ihnen gegenüber, kann durch das Amtsgericht Langen nicht erteilt werden.
Dazu wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Wir meinen: Die Abzockerseite versucht mit der Veröffentlichung dieser Urteile, ein Stück Rechtstaatlichkeit zu beugen, in dem Urteile, die Amtsrichter oft gar nicht anders fällen können, herangezogen werden, um eine allgemeine Zahlungspflicht zu belegen. Dies ist aber absoluter Blödsinn. Es gibt nicht ein Urteil, in dem ein Opfer nach Widerspruch (innerhalb der Frist oder nachträglich) gegen den Mahnbescheid zur Zahlung verurteilt wurde, nachdem die Abzockerseite ein Verfahren angestrengt hatte,
Dass viele Amtsrichter Urteile pro Abzocker fällen heißt nicht unbedingt, dass hier „dumme Richter“ am Werk waren, sondern dass die Abzockerseite einfach was von diesem Geschäft versteht. Ich bin nicht ganz sicher, aber wenn Kläger und Beklagte zum Nachteil eines anderen kooperieren, dann nennt man das kollusive Zusammenarbeit und zumindest die daran beteiligten Vertreter des Rechts (Anwalt) machen sich strafbar.