Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter verpflichtend

In Deutschland gibt es nicht viele Pflichtversicherungen. Meist bleibt es dem Verbraucher selbst überlassen, ob und wie er sich gegen verschiedene Risiken absichert. Anders sieht das beim Führen von Fahrzeugen aus. Jeder Halter muss eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, wenn er den Wagen im Straßenverkehr bewegt. Dadurch sollen Schadensfälle abgedeckt werden, die durch das Fahrzeug und dessen Fahrer verursacht werden.

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Kfz-Versicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme wählen

Ohne geltende Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Zulassung des Wagens nicht möglich. Bei der Anmeldung muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Obgleich die Versicherung an sich verpflichtend ist, können Verbraucher den Versicherer frei auswählen. Wichtig ist dabei, dass die Deckungssumme hoch genug ist. Die Mindestabdeckung kann bei Verkehrsunfällen, an denen mehrere Fahrzeuge und Personen beteiligt sind, gegebenenfalls nicht ausreichen. Empfohlen wird oft eine Gesamtdeckungssumme von 50 bis 100 Millionen Euro.

Versicherungspflicht gilt auch für Unternehmen

Nicht nur private Fahrzeughalter müssen ihr Kraftfahrzeug versichern. Auch Unternehmen sind von der Pflicht nicht ausgenommen. Die Haftpflicht stellt den Mindestschutz dar und muss für jedes Fahrzeug im Fuhrpark abgeschlossen werden. Zusätzlich ist meist eine Teilkasko- beziehungsweise Vollkasko-Versicherung sinnvoll. Unternehmer sollten bedenken, dass Firmenwagen nicht selten viel häufiger im Einsatz sind als Privat-Pkw. Außerdem kann der Ausfall eines Fahrzeuges geschäftsschädigend sein. Dementsprechend sollte eine möglichst lückenlose Abdeckung gewählt werden.

Für welche Schäden kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf?

Bei einem Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Kosten für Schäden an fremden Autos. Sie deckt zum Beispiel Abschleppkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten und den Nutzungsausfall ab. Kommen durch den Unfall Menschen zu Schaden, springt die Kfz-Haftpflicht ebenfalls ein und zahlt die Behandlung, den Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder sogar eine Rente. Für den schlimmsten Fall sind Beerdigungskosten abgedeckt. Auch Sachschäden an Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen können gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung bezahlt werden.

Manchmal kommt es vor, dass andere Personen unberechtigte Ansprüche auf Schadensersatz erheben. Diese werden von der Versicherung abgewehrt. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, kann ein Rechtsanwalt aus Aschaffenburg weiterhelfen. Dieser steht seinen Klienten auch zur Seite, wenn sie verkehrsrechtliche Probleme aufgrund Fahrens mit erhöhter Geschwindigkeit oder wegen anderer Vergehen bekommen.

Welche Schadensfälle werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt?

Die Haftpflicht schützt den Fahrzeughalter vor dem finanziellen Ruin, der ihm durch die Ansprüche anderer drohen kann. Sie kommt allerdings nicht für Schäden an seinem eigenen Fahrzeug auf. Diese sollten zusätzlich abgesichert werden.

Was es mit dem Schadenfreiheitsrabatt auf sich hat

In der Regel dürfen Versicherer Kunden nicht ablehnen, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt einem Kontrahierungszwang. Versicherungsnehmer, die über längere Zeit unfallfrei bleiben, dürfen aber oft geringere Beiträge zahlen. Das wird über die sogenannten Schadenfreiheitsklassen geregelt. Je länger kein Unfall gebaut wird, desto höher steigt der Fahrer in der Klasse auf. Gleichzeitig sinken die Beiträge. Kommt es dann irgendwann doch zu einem Verkehrsunfall, der vom Versicherungsnehmer verursacht wurde, erfolgt eine Rückstufung. Nicht selten rutscht er direkt mehrere Schadenfreiheitsklassen ab und der Betrag steigt wieder.

Kosten sparen und dennoch gut abgesichert sein

Die Schadenfreiheitsklassen sind nicht die einzige Möglichkeit, um die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Fahrzeugbesitzer können sich außerdem überlegen, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das bedeutet, dass sie für Schäden bis zu einer gewissen Höhe selbst aufkommen. Dafür sinkt der Versicherungsbeitrag. Außerdem ist es meist günstiger, wenn die Versicherungspolice einmal jährlich statt monatlich entrichtet wird. Wer wenig fährt, sollte außerdem überprüfen, ob es vergünstigte Tarife für Gelegenheitsfahrer gibt.

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