Auch die BIP Verlags GmbH kommt wie ein normales Unternehmen daher. Das sich dahinter eine Abofalle verbergen könnte, darauf kommen viele Opfer viel zu spät.
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Die im März 2023 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Freiburg, Registernummer HRB 728223 eingetragene BIP Verlags GmbH befasst sich laut Eintrag mit der Gestaltung, Herstellung und Distribution werbefinanzierter digitaler und gedruckter Medien, Tätigkeiten in Werbung, Grafik- und Webdesign, sowie Beratung in diesen Bereichen. Geschäftsführender Gesellschafter ist Diego Fernando Quintero Sanchez aus El Campello / Spanien.
Und was macht die BIP Verlags GmbH so? Das Unternehmen, bzw. ein kooperierendes Unternehmen wie die iDruck Ltd 6 Thornes Office Park Monckton, Road WF2 7AN, Wakefield, United Kingdom, rufen unverlangt und unerlaubt Gewerbetreibende in Deutschland an. Coldcalls erzählen dabei wirre Geschichten über eine angebliche Anzeige in einem lokalen Werbeblättchen. Meist stehen die Angerufenen wirklich in irgendeinem Kontakt zu irgendeinem lokalen Anzeigenblättchen und sind dann auch bereit, über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit oder eine Kündigung zu sprechen – Und schon schnappt die Falle zu…
BIP Abo kann richtig teuer werden
Die arbeitsteilige Kundenverwaltung macht es den Opfern schwer, wirklich nachzuvollziehen, wer denn da nun mit wem zusammenarbeitet. Die BIP Verlags GmbH versendet nach dem Anruf ein Trickformular, das einmal unterschrieben und zurückgefaxt nicht die vermeintliche Kündigung oder die Fortsetzung eines Vertrages bedingt, sondern eine neue Verbindlichkeit aufruft, die im Abo über zwei Jahre richtig ins Geld geht und auch gern mal die Gesamtsumme von 3000 Euro überschreitet.
Rechtsanwalt Loschelder: „Bislang ist der Name der BIP Verlags GmbH und deren Geschäftsführer noch nicht im Zusammenhang mit Abofallen für Gewerbetreibende aufgefallen, aber es ist auch Taktik der Hintermänner mit immer neuen Gesellschaften immer neue Strohmänner und – frauen als Platzhalter zu installieren!“ Das eingenommene Geld wird meist gar nicht durch die angeblich ausführende GmbH kassiert, sondern durch weitere Dienstleister und verbundene Inkasso-Unternehmen.
Loschelder: „So wird die Nachverfolgung und das Einfordern von Ansprüchen seitens der Opfer natürlich ganz bewusst erschwert“.
Trickformular und Bürgerinfo ID
Das Trickformular hat es in sich: Im Fließtext wird ausgeführt, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Anzeigenvorlage in die Bürgerinfo-Serie „Bürgerinfo-ID“ einzudrucken. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der verbreiteten Inhalte. Der Vertrag soll beginnen mit dem Auftragsdatum und für ein Jahr gelten. Dabei beinhaltet er drei kostenpflichtige Ausgaben.
Die BIP Verlags GmbH bringt sich im ganz klein Gedruckten dann wirkmächtig in Position: Sie wird durch Unterschrift ermächtigt, bestehende Verträge und Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
Loschelder: „Eine üble Masche, in den letzten Jahren unzählige Unternehmen zum Opfer gefallen sind!“
Tatsache ist, dass die Opfer einen Eintrag in einem an sich völlig unbekannten und wirkungslosen Anzeigenportal bestellen. Das Portal und den Eintrag gibt es wirklich, beide sind aber für den Kunden völlig wertlos, weil zur Kundensprache einfach nicht geeignet. Es besteht keinerlei Marktbedeutung und Mediadaten werden ohnehin nicht veröffentlicht.
Erste Rechnung über 1600 Euro
Wer das Formular unterschreibt und zurückschickt, der erhält eine Rechnung der BIP Verlags GmbH, die sich mit mehreren angeblich vereinbarten Auftragsdetails schnell auf 1600 Euro heraufschraubt.
Wer zahlt und hofft, es habe sich damit erledigt, wird schwer getäuscht, denn nun hat die die Abofalle endgültig zugeschnappt: Es folgen weitere Rechnungen, zudem ist nicht abgeschlossen, dass kooperierende Abofallen funktionierende Kundenadressen untereinander austauschen.
Wie kann man sich gegen die BIP Verlags GmbH wehren?
Rechtsanwalt Loschelder empfiehlt als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Kündigung, bzw. Anfechtung wegen Irrtum und arglistiger Täuschung. Es sollte auf keinen Fall voreilig gezahlt werden.
Unterschätzen sollte man den Anspruch der BIP auf jeden Fall nicht, denn aus einem unzulässigen Anruf kann durchaus ein rechtmäßiger Vertrag entstehen. Ohne zeitnahe Kündigung können sich Kosten sogar noch hochschrauben, ganz unabhängig davon, ob der Rechnungssteller diese überhaupt wirksam durchsetzen kann oder nicht.
Loschelder: „Unternehmen wie die BIP Verlags GmbH sind darauf erpicht, ihre Forderungen möglichst nachhaltig einzutreiben. Insofern gehört es zur Eskalationsspirale, dass Mahnungen verschickt werden und anschließend auch Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt werden.“
Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht hat die Kanzlei Loschelder Leisenberg aus München in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in zahlreichen Google-Bewertungen wider.
Rechtsanwalt Daniel Loschelder steht Gewerbetreibenden für die Abwehr von Forderungen aus Abofallen gern als Ansprechpartner und juristischer Begleiter zur Verfügung.