Google Fonts – Unterlassungsverfügung gegen Martin Ismail

Im großen Stil werden Abmahnungen an Webseitenbetreiber wegen der Einbindung von Google Fonts verschickt. Google Fonts ist eine Auswahl von lizenzfreien Schriftarten, die Google kostenlos zur Verfügung stellt. Vorwurf der Abmahner ist, dass es wegen der Einbindung von Google Fonts zu Datenschutzverstößen kommt.

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Einer der fleißigen Abmahner ist Martin Ismail, in dessen Namen die Kanzlei Kilian Lenard Abmahnungen verschickt. Abgesehen von der Frage, ob diese Massenabmahnungen rechtlich überhaupt zulässig sind, können sie extrem geschäftsschädigend sein, wenn die Kunden eines Gewerbebetriebs die Abmahnungen erhalten. Neben der Rufschädigung können dann auch Regressforderungen drohen. Betroffene haben aber Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

So hat die Kanzlei LHR Rechtsanwälte beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen Martin Ismail erwirkt. Hier ging es darum, dass die Geschäftspartner einer Franchisegeberin im Namen von Martin Ismail abgemahnt wurden. Dadurch würden die Dienstleistungen der Franchisegeberin als mangelhaft dargestellt und das Unternehmen in seinem Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt, so die Kanzlei, die ihren Unterlassungsantrag auf einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Mandantin stützte.

Das LG Baden-Baden folgte dieser Argumentation und erließ mit Beschluss vom 11.10.2022 eine einstweilige Unterlassungsverfügung (Az.: 3 O 277/22). Es untersagte Martin Ismail im Wege der einstweiligen Verfügung Partnerbetriebe der Franchise-Geberin weiterhin wegen Google Fonts zu anzuschreiben und abzumahnen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Der Beschluss des LG Baden-Baden betrifft einen Einzelfall und lässt sich nicht pauschal auf jeden Fall anwenden. Er zeigt aber auch, dass es Möglichkeiten gibt, sich gegen die Abmahnungen zu wehren.

Unabhängig davon, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht, sollte aber geprüft werden, ob Google Fonts tatsächlich so eingebunden ist, dass es zu Datenschutzverstößen kommen kann. Das ist möglich, wenn die Schriftarten bei jedem Aufruf der Webseite von Google-Servern heruntergeladen werden und dadurch Daten an Google gesendet werden. In so einem Fall muss reagiert und Google Fonts entfernt werden.

Wir – also die Agentur für Onlinemarketing schmallenberg.txt  – entfernen Google Fonts zum Preis von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer von Ihrer Homepage. Senden Sie dazu eine Mail an googlefonts@verbraucherschutz.tv

 

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