Fehlerhafte Anlageberatung durch Risiko-Verharmlosung
Ganz klarer Fall von Falschberatung: Anlagerisiken dürfen im Beratungsgespräch nicht verharmlost werden. Und das ist beileibe kein Bagatell-Delikt. Mit falscher Anlageberatung rutschen Anlageberater schnell in die Haftungsfalle, wenn das verschwiegene Risiko dummerweise eintritt. Aber wann wird eine Verharmlosung zu einer verantwortungslosen Falschberatung?
Panoramafreiheit
Unter Panoramafreiheit versteht man das Recht, Foto- oder Filmaufnahmen von öffentlich zugänglichen Plätzen erstellen und auch nutzen zu dürfen. Es kann also niemandem verwehrt werden, ein Foto von der Freiheitsstatue zu schießen, selbst wenn davor ein Schiff ankert, dessen Logo marken- und urheberrechtlich geschützt ist. In einem solchen Fall kann die Panoramafreiheit als so genannte […]