Im kommenden Jahr werden Millionen von PKW mit dem Skandalmotor EA 189 in die Werkstätten zurück gerufen. Viele Verbraucher stellen sich die Frage „Kostet das eigentlich Geld?“ Knappe Antwort: „Wahrscheinlich nicht“, denn VW wird auch bei Fahrzeugen, die älter als zwei Jahre sind aus Kulanz die Kosten übernehmen. Rein rechtlich gilt eine so genannte Gewährleistungspflicht nach dem Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Ist die Frist zur Gewährleistung (2 Jahre) überschritten, so können rein theoretisch die Kunden für die Kosten dieser „Pflichtveranstaltung“ hinzugezogen werden. Dies geschieht aber nur in wirklich selten Fällen und fast nie beim Ersatz sicherheitsrelevanter Bauteile. Autobesitzer haben keine weiteren Ansprüche an ihre Händler. Es muss weder ein Leihwagen gestellt noch ein Verdienstausfall gezahlt werden. Auch kein Schadensersatz bei zur Verfügung Stellung eines kleineren Ersatzautos. Das Kraftfahrtbundesamt interessiert sich nicht dafür, wer die Kosten trägt.
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Das Portal www.rueckrufaktion-vw-diesel.de beantwortet diese und andere Fragen ausfühlich in einem „FAQ-Bereich“, dazu können sich betroffene PKW-Besitzer HIER registrieren lassen.