Dr. Ralf Stoll aus Lahr berichtet auf www.vw-schaden.de über seine Erfahrungen mit der ARAG Rechtsschutzversicherung. Die Gesellschaft verweigert in zahlreichen Schadensfällen die Deckungszusage, obwohl die Durchsetzung von Ansprüchen nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals versicherungsrechtlich in die Zuständigkeit einer Verkehrssrechtsschutzversicherung gehört. Aktuell versuchen zahlreiche Autobesitzer ihre Ansprüche gegenüber Händlern und Volkswagen selbst durchzusetzen. In einer Vielzahl von Fälle gibt es keinerlei Probleme mit den Deckungszusagen der großen Rechtsschutzversicherungen. Dr. Stoll: „Nur die ARAG macht mal wieder Probleme!“