Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Bundesbahn entgegen ihrer bis dato praktizierten Regeln durchaus verpflichtet ist, auch in Fällen höherer Gewalt Entschädigungen an Reisende zu zahlen, die Termine nicht wahrnehmen können oder unverhältnis lange auf Ersatzzüge warten müssen. Die Richter folgten damit einer Empfehlung des zuständigen EU-Kommissars. Dieser hatte die Meiunung vertreten, dass ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn auf höhe Gewalt vorbereitet sein muss und – salopp gesprochen – davon ausgehen muss, dass so etwas ab und zu passiert. Dies gehört demnach zum kalkulierbarbaren Risiko und dies darf im Schadensfall nicht auf die Benutzer umgelegt werden.