Alles wird teurer – auch Netflix – Viele Fans von Filmen und Serien wollen auf Streaming-Dienste wie Netflix nicht mehr verzichten und schlucken so manche Preiserhöhung. CLLB Rechtsanwälte aus München hat nun für einen Mandanten Klage gegen Netflix eingereicht und verlangt die Rückerstattung von zu viel gezahlten Abo-Gebühren.
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Rechtsanwalt Cocron: „Unser Mandant hat im Februar 2015 ein Abonnement bei Netflix zu einem monatlichen Preis von 8,99 Euro abgeschlossen. In dem Vertrag heißt es unter Nutzungsbedingungen u.a., dass Netflix berechtigt ist, „den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ .
Das LG Berlin hatte schon Ende 2021 deutlich gemacht, dass diese Klausel unwirksam ist. „Netflix hat die Preise für das Abo unseres Mandanten mehrfach auf zuletzt 12,99 Euro monatlich erhöht. Da die Preiserhöhungen nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin unwirksam sind, fordern wir die zu viel gezahlten Abo-Gebühren für die Jahre 2015 bis 2021 von Netflix zurück“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Insgesamt stehen dem Netflix-Kunden 165 Euro plus Zinsen zu.
Cocron: „Diesen Betrag habe Netflix aufgrund der unwirksamen Preiserhöhungen ohne rechtlichen Grund erhalten. Dementsprechend muss Netflix die überzahlten Gebühren zurückerstatten.“
Hinzu kommt nach Meinung des Juristen aus München, dass der Vertragsschluss über das Abo über eine Netflix-Webseite mittels der sog. Button-Lösung erfolgt ist. Dabei bestätigt der Kunde durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche den Vertragsschluss. Für einen Vertragsschluss ist eine solche Button-Lösung allerdings schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausreichend. Hierzu hatte z.B. das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 20.12.2019 eindeutig und rechtsprägend entschieden (zum Aktenzeichen 5 U 24/19 „Der gesamte Vertrag zwischen Netflix und unserem Mandanten ist somit unwirksam“, so Rechtsanwalt Cocron, und weiter: „Wir sehen daher gute Chancen, zu viel gezahlte Gebühren von Netflix zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.