Wann steigen die Zinsen? Es gibt querbeet durch alle Lager viele Hinweise, dass Zinsen für private Anschaffungen im Jahr 2018 steigen werden. Besonders spannend wird das für den Markt der privaten Baudarlehen, denn hier machen ein paar Prozent schon einen erheblichen Unterschied aus. Umschuldungsreife Hypotheken waren vor zehn Jahren noch mit über 5 % beliehen worden. Wer das jetzt durch Verhandlungen mit der Bank auf 2 % festschreiben kann, der zahlt für eine 100.000 Euro-Schuld anschließend nur noch 2000 Euro Zinsen pro Jahr statt 5000, was nicht nur eine monatliche Ersparnis von 250 Euro ausmacht, sondern auch das Verhältnis zwischen Zinsleistung und Tilgung positiv beeinflusst.
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Optionen für die Zinswende 2018 – Umschulden oder widerrufen
Wer also im Jahr 2018 noch umschulden kann, der dürfte zu den letzten gehören, die von den seit Jahren im Keller stehenden Zinsen und der anstehenden Zinswende 2018 profitieren können. Daher unser Tipp: Machen Sie sich schon jetzt gedanken und planen Sie Ihre Zinswende 2018.
Ganz wichtig: Verpassen Sie nicht den Termin zur Umschuldung. Eventuell kann im neuen Hypothekenvertrag durch die Einbringung einer Sonderzahlung die monatliche Zinslast nochmals erheblich gesenkt werden. Vereinbarungen von Sondertilgungen machen Ihr Darlehen darüber hinaus noch planbarer.
Wer nicht das Glück hat, von der anstehenden Zinswende zu profitieren, der sollte keine Zeit versäumen, um bestehende Optionen zu nutzen. So ist es bei einem Nachweis einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung immer noch möglich, für Verträge die nach 2014 abgeschlossen wurden, den Widerrufsjoker zu ziehen und den Vertrag komplett rückabzuwickeln. heißt: gesteht die Bank ihren Fehler ein und wird Sie gezwungen, den Widerruf anzuerkennen, dann muss dem Darlehensnehmer die komplette Summe aller bislang geleistete Zahlungen zurückerstattet werden, eventuell kommt ein Betrag für den gewonnenen Nutzen zum Abzug. Der Darlehensnehmer ist dann in der Lage, mit der Bank neu zu verhandeln oder ein alternatives Angebot einer anderen Bank zu nutzen.
Aber Vorsicht: Wird ein Vertrag widerrufen, dann muss die Auszahlung des noch offenen Darlehensbetrages sicher gewährleistet sein – ist das nicht gesichert, dann kann die Immobilie unter Umständen an die Bank fallen, da das Darlehen ja im Grundbuch eingetragen ist. Hier mehr zum Thema „Anschlussfinanzierung“ erfahren.
Seit 2008 sind die Zinsen ins Bodenlose gefallen – die Zinswende steht bevor.
Hier besteht also in jedem Fall ein großer Bedarf an qualifizierter Beratung. Die Kooperationsanwälte von www.jetzt-widerrufen.de stehen als Ansprechpartner zum Thema Darlehenswiderruf zur Verfügung. Per Mail an info@verbraucherschutz.tv leiten wir Ihre Anfrage gerne an einen Anwalt in Ihrer Region weiter.
Die Widerrufsexperten können Ihnen auch zum Thema „Widerruf von Autofinanzierungen“ zur Seite stehen oder beim Ausstieg aus einer Lebensversicherung helfen.
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