Die am 15.7.2014 veröffentlichte Pressemitteilung des Bundeskartellamts informiert darüber, dass gegen 21 Wursthersteller insgesamt 338 Mio Euro Geldbußen verhängt wurden. Die Liste der beteiligten Unternehmen reicht von Bell (vormals Abraham/Zimbo) bis Wiesenhof Geflügelwurst und Willms Fleisch GmbH.
Da sich die handelnden Personen der betroffenen Unternehmen regelmäßig (und seit Jahren) im Hamburger Atlantic-Hotel trafen, spricht die Presse vom „Atlantic-Kreis“. Hier wurde – traditionell – zunächst über Marken- und Preisentwicklung gesprochen. Ab 2003 allerdings kam es zu konkreten Preisabsprachen und Preiserhöhungen, die man gegenüber dem Handel auf der Basis von Kartellvereinbarungen durchsetzte.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, relativieren sich die zunächst hoch erscheinenden Bußgelder vor dem Hintergrund der Dauer des Kartells und den enormen Umsätzen der Wursthersteller. Bereits elf Unternehmen haben Geständnisse abgelegt und kooperieren mit dem Amt.
Die Schäden allerdings, die der Einzelhandel – und ggf. durch die Weitergabe der Preiserhöhung dem Endverbraucher – entstanden sind, wurden durch das Bundeskartellamt nicht ermittelt. Dies ist Aufgabe der betroffenen Unternehmen und Verbraucher, die wegen des Kartells Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten erwägen.
Hier den ganzen Artikel zum Wurstkartell bei „Rössner Rechtsanwälte“ lesen