{"id":20755,"date":"2017-11-06T11:09:11","date_gmt":"2017-11-06T10:09:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.verbraucherschutz.tv\/?p=20755"},"modified":"2018-01-20T14:10:32","modified_gmt":"2018-01-20T13:10:32","slug":"neues-im-abgasskandal-audi-muss-a8-diesel-zurueckrufen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/verbraucherschutz.tv\/neues-im-abgasskandal-audi-muss-a8-diesel-zurueckrufen\/","title":{"rendered":"Neues im Abgasskandal \u2013 Audi muss A8 Diesel zur\u00fcckrufen"},"content":{"rendered":"

Audi verstrickt sich offenbar immer tiefer in den Abgasskandal. Nachdem es schon im Sommer eine R\u00fcckrufaktion f\u00fcr die Audi A7 und A8 der Baujahre 2009 bis 2013 gegeben hatte, wird nun der A8 mit dem Achtzylinder-Dieselmotor Baujahr 2013 bis August 2017 zur\u00fcckgerufen. Auch hier soll es eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung gegeben haben.<\/p>\n

\u201eIm Grunde genommen ist es kaum zu glauben, dass Audi binnen weniger Wochen erneut Fahrzeuge in die Werkst\u00e4tten zur\u00fcckrufen muss, um ein Update aufzuspielen, damit die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden. So wird das Vertrauen der Verbraucher weiter verspielt. Zumal der jetzt betroffene A8 auch noch in die Schadstoffklasse Euro 6 eingestuft wurde. Obwohl der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, hat die VW-Tochter auch danach anscheinend immer noch mit verdeckten Karten gespielt\u201c, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanw\u00e4lte.<\/p>\n

Entdeckt wurde die unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung bei einer \u00dcberpr\u00fcfung der Motoren auf unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtungen, die Audi inzwischen systematisch vornimmt, berichtet u.a. das Handelsblatt. Der Autobauer habe dann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert und die Beh\u00f6rde hat den R\u00fcckruf von etwa 5000 betroffenen Audi A8 angeordnet. Im ersten Quartal 2018 sollen die betroffenen Fahrzeuge voraussichtlich in die Werkst\u00e4tten zur\u00fcckgerufen werden, um das Update aufspielen zu lassen.<\/p>\n

\u201eDie Auswirkungen eines solchen Updates auf Laufleistung oder Verbrauch des Motors sind nicht klar. M\u00f6glicherweise wird durch ein Update nur ein Mangel behoben und andere entstehen dadurch. F\u00fcr die Fahrzeughalter ist das Aufspielen des Updates daher ein riskantes Spiel. Abgesehen davon, dass Experten ohnehin Zweifel haben, ob ein Update ausreicht, um die zul\u00e4ssigen Grenzwerte einzuhalten. Fahrverbote sind immer noch nicht vom Tisch. Vom Wertverlust f\u00fcr gebrauchte Diesel ganz zu schweigen. Die K\u00e4ufer k\u00f6nnen aber nicht f\u00fcr die Fehler der Autobauer verantwortlich gemacht werden. Sie haben rechtliche M\u00f6glichkeiten, sich gegen den entstandenen Schaden zu wehren\u201c, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Mandanten vertritt.<\/p>\n

Daher kann gepr\u00fcft werden, ob Anspr\u00fcche gegen den H\u00e4ndler oder Hersteller auf R\u00fcckabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Zahlreiche Gerichte haben dies inzwischen bejaht. Ebenso kann der Widerruf des Autokredits in Frage kommen, wenn das Fahrzeug direkt von der Autobank finanziert wurde und diese den Verbraucher fehlerhaft informiert hat. \u201eDer Vorteil bei einem sog. verbundenen Gesch\u00e4ft ist, dass mit dem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag r\u00fcckabgewickelt wird. Hei\u00dft: Der Kunde gibt das Auto zur\u00fcck und erh\u00e4lt seine bereits gezahlten Raten von der Bank zur\u00fcck\u201c, erkl\u00e4rt Rechtsanwalt Dr. Hartung. Selbst der Nutzungsersatz, den die Bank f\u00fcr die gefahrenen Kilometer verlangen kann, kann bei Autofinanzierungen, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, ggf. komplett entfallen.<\/p>\n

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de<\/a> <\/p>\n

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