Wohnungsschäden – wann wird der Mieter in die Pflicht genommen?

&Nach dem Wohnungswechsel folgt oftmals der Streit: Der Vermieter will den Kautionsbetrag einbehalten, um die vom Mieter vermutlich verursachten Beschädigungen zu finanzieren. Doch das ist nicht immer rechtlich korrekt. Der Mieter muss nämlich unter bestimmten Bedingungen zahlen. Wichtige und hilfreiche Informationen erhalten Sie bei Experten mit einem kurzen Klick – schaden-service.

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Müssen Mieter für Beschädigungen aufkommen?

Nein, der Mieter ist verpflichtet nur für jene Beschädigungen aufzukommen, die über das ortsübliche Ausmaß an Abnutzung hinausreichen. Eine gebrauchte Küche, die vergilbten Tapeten, kaputte Jalousien oder zerkratzte Türstöcke gehören unter anderem nicht dazu. Ob die Wohnung frisch gestrichen übergeben werden muss ist nach wie vor strittig.

Wann muss ein Mieter für allfällige Schäden aufkommen?

Alles was über die normale Abnutzung des Wohngegenstandes hinausreicht, muss vom Mieter auch beglichen werden. Dazu gehören ganz besonders Schäden, die aufgrund eines nicht korrekten Gebrauchs oder durch Mutwilligkeit hervorgerufen wurden. Also zum Beispiel etwa Wasserschäden oder Risse im hochwertigen Fliesenboden. Der Mieter hat beim Verlassen des Mietgegenstandes die Wohnung so zu übergeben, wie sie ihm zu Beginn der Mietdauer übergeben wurde.

Wer kommt bei einem Wasserschaden für die Behebung auf?

Ist ein ärgerlicher Wasserschaden unverschuldet aufgetreten, hat eindeutig der Vermieter die damit verbundenen Kosten zu tragen. Das ist zum Beispiel bei einem Rohrbruch so. Läuft allerdings das Aquarium aus, vergisst dieser das Zudrehen des Wasserzulaufes oder hat er selbst Arbeiten an wasserführenden Leitungen oder wasserführenden Geräten durchgeführt, muss der Mieter den entstandenen Schaden bezahlen. Deshalb ist eine private Haftpflicht-versicherung nicht nur für den Eigentümer der Wohnung, sondern besonders für Mieter absolut zu empfehlen.

Wer muss für Schimmelbefall aufkommen?

Ist ein Wohnobjekt minderwertig gedämmt, gab es einen Schaden durch Wasser oder besteht nicht die Möglichkeit, oftmals und gut durchzulüften, ist der Vermieter für das Entfernen des Schimmels zuständig. Der Mieter kann diesfalls eine Minderung des Mietzinses von bis zu 100 Prozent vornehmen. Allerdings muss er vor der Minderung dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung der Schäden einräumen.

Wer kommt für die Reparatur der Therme auf?

Die klassische Frage – bis zum Jahr 2015 war das Begleichen von Reparaturen an Thermen ein leidiges Thema, jetzt bringt eine gerichtliche Entscheidung endlich die erforderliche Klarheit. Die Aufwendungen für Schäden an vermieteten Thermen sind vom Vermieter zu tragen, genauso wie die Aufwendungen für die Instandhaltung. Die Aufwendungen für die Wartung der Therme muss allerdings der Mieter anteilig begleichen.

 

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