Wohnung finden in Corona-Zeiten

In Zeiten von Corona gilt es, die sozialen Kontakte weitestgehend einzuschrĂ€nken. Auf den Kontakt zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollte dabei so weit als möglich verzichtet werden. Doch in manchen FĂ€llen gestalten sich diese KontakteinschrĂ€nkungen als Ă€ußerst schwierig. Beispielsweise dann, wenn es darum geht, eine neue Unterkunft zu finden. Trotz der bestehenden EinschrĂ€nkungen ist es auch in Zeiten von Corona möglich, eine neue Wohnung zu finden. Ein zertifizierter Immobilienmakler aus Neuss steht fĂŒr Fachwissen und kann auch in diesen schwierigen Zeiten weiterhelfen.

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Die Abstandsregeln gelten auch bei der Besichtigung einer neuen Wohnung

Besonders in GroßstĂ€dten wird gerne auf Massenbesichtigungen gesetzt. Denn bei einer solchen Besichtigung ist der Organisationsaufwand fĂŒr den Vermieter, den Immobilienmakler oder das Wohnungsunternehmen vergleichsweise gering. Auch der notwendige Zeitaufwand hĂ€lt sich in Grenzen, wenn alle Interessenten zu bestimmten Terminen die Chance haben, die Wohnung zu besichtigen. Doch diese Form der Besichtigung ist aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht mehr möglich. Da die Massenbesichtigungen verboten und Einzelbesichtigungen nur eingeschrĂ€nkt möglich – wenn auch möglich – sind, bleibt letztlich nur eine Alternative: Die virtuelle Besichtigung der Wohnung.

Die virtuelle Wohnungsbesichtigung als Lösungsansatz

In Bayern beispielsweise sind Wohnungsbesichtigungen grundsĂ€tzlich untersagt, solange die KontaktbeschrĂ€nkungen gelten. Das hat unter anderem den Hintergrund, dass es sich hierbei oftmals als schwierig erweist, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich Ausnahmen. So darf die Besichtigung einer Wohnung beispielsweise dann stattfinden, wenn andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Doch auch dann darf die Besichtigung ausschließlich als Einzelbesichtigung stattfinden.

Eine Lösung fĂŒr diesen Engpass stellt die virtuelle Wohnungsbesichtigung dar. Allerdings ist die Verunsicherung in diesem Fall besonders groß, wie der Deutsche Mieterbund berichtet. WĂ€hrend diese virtuelle Methode eigentlich einen hervorragenden Ansatz darstellt, ist dennoch Vorsicht geboten. Denn bei einer virtuellen Besichtigung sind Tricksereien möglich, die bei einer Besichtigung vor Ort nicht möglich sind. Außerdem können bestehende MĂ€ngel bei der virtuellen VorfĂŒhrung einfach ĂŒbergangen werden, beispielsweise indem die Besichtigung angeboten wird, wenn die LichtverhĂ€ltnisse nicht passen. Bei einer virtuellen Besichtigung ist der potenzielle Mieter als darauf angewiesen, dass der Vermieter es ehrlich meint und sowohl seriös als auch vertrauenswĂŒrdig ist.

Deshalb weist der Deutsche Mieterbund explizit darauf hin, dass in diesem Fall die Gesetzeslage zum Fernabsatzvertrag gilt. Damit soll den Mietinteressenten in erster Linie die Angst vor der virtuellen Besichtigung genommen werden. Denn die gesetzliche Regelung zum Fernabsatzvertrag betrifft sĂ€mtliche VertrĂ€ge, die ausschließlich per Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden. Darunter fallen Briefe, E-Mails oder eben der Videochat – also alle Medien, bei denen nicht beide Parteien gleichzeitig körperlich am selben Ort anwesend sind. Dadurch ist es möglich, VertrĂ€ge, die auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen beruhen, im Nachhinein vergleichsweise einfach wieder auflösen zu können.

FĂŒr die Wohnungssuche wĂ€hrend der Zeiten von Corona sollte mehr Zeit eingeplant werden

Aufgrund der aktuellen BeschrĂ€nkungen und dem noch im Aufbau befindlichen technischen Know-how sollte möglichst frĂŒhzeitig mit der Suche nach einer neuen Wohnung begonnen werden. Besonders die weggefallenen Massenbesichtigungen tragen dazu bei, dass es zu Verzögerungen bei den Besichtigungen kommt. Manche Vermieter haben sich außerdem dafĂŒr entschieden, vorerst keine Besichtigungen anzubieten, wodurch die Auswahl auf dem Markt eingeschrĂ€nkt wird.

Dennoch haben große Wohnungsunternehmen bereits damit begonnen, den digitalen Prozess in puncto Wohnungssuche zu optimieren. Dadurch gestaltet sich auch die Video-Besichtigung besser als ursprĂŒnglich vermutet. Mithilfe der mobilen GerĂ€te, die fĂŒr die Besichtigung eingesetzt werden, stellt auch der Blick aus dem Fenster kein Problem mehr dar. Unterschiedliche Techniken erlauben es außerdem, im Vorfeld 360 Grad RundgĂ€nge vorzubereiten. Diese können bereits vorab in das ExposĂ© eingebunden werden. So erhĂ€lt der Interessent bereits vorab einen ersten Eindruck von der Wohnung.

Was sollte bei der Besichtigung beachtet werden?

Auch bei der Einzelbesichtigung gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Das bedeutet, Dokumente sollten möglichst vorab per E-Mail ausgetauscht werden und auf den Handschlag sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Dabei besteht selbstverstĂ€ndlich auch, dass ein Mund- und Nasenschutz getragen werden sollte. Idealerweise sollte ein kleines FlĂ€schchen mit Desinfektionsmittel mitgenommen werden, damit die Wohnung entspannt besichtigt werden könnte. Trotz Desinfektionsmittels sollte allerdings der Kontakt zu GegenstĂ€nden wie TĂŒrrahmen vermieden werden. Der Besichtigung einer gekĂŒndigten Wohnung muss dabei zugestimmt werden, wobei sich meist ein Weg finden lĂ€sst, der die Interessen beider Parteien vertritt.

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