Wölbern Fondsmanagement meldet Insolvenz an

Anleger in Wölbern-Fonds müssen die nächste Hiobsbotschaft verkraften. Nach Angaben  des fondstelegramms hat die Wölbern Fondsmanagement GmbH (WFM) am 22. Oktober die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung  beantragt. In der WFM sind das Fonds-, Asset- und Vermietungsmanagement des Immobilienbereichs gebündelt.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die WFM war mit der Geschäftsführung der Fonds betraut und damit auch für die Vermietungs- und Vermarktungsaktivitäten zuständig. Erst vor rund vier Wochen war der Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue verhaftet worden. Anleger der Wölbern Invest Immobilienfonds hatten diesen Verdacht schon länger.

Nun also auch noch die Insolvenz der Wölbern Fondsmanagement GmbH. Die derzeit verwalteten Fonds sollen von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen sein. Für Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, aber ein deutliches Signal, dass die Anleger der Wölbern-Immobilienfonds jetzt schnell handeln sollten. „Sie sollten rechtlich überprüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gegen die Vermittler der Kapitalanlage geltend gemacht werden können.“

Die Erfahrung zeige, so Cäsar-Preller, dass  geschlossene Immobilienfonds häufig als  sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge vermittelt wurden. Allerdings hätten die Anleger über die Risiken, die mit ihrer Beteiligung einhergehen, informiert werden müssen. Immerhin reichen diese bis zum Totalverlust des investierten Kapitals. Darüber hinaus  hätten die Anleger auch über die Provisionen, die für die Vermittlung der Fonds-Anteile geflossen sind, aufgeklärt werden müssen. „Die Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung sind hoch. Und wenn sie nicht erfüllt werden, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, so Cäsar-Preller.

Autor Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.