Wirtschaft und Recht – beides klingt sehr trocken, ist aber für das alltägliche Leben relevant. Sowohl private Verbraucher als auch vor allem Unternehmer sollten sich daher mit den Grundlagen des Wirtschaftsrechts befassen. Was alles dazugehört und was man ganz allgemein unter Wirtschaftsrecht versteht, zeigt dieser Artikel.
Was genau ist unter Wirtschaftsrecht zu verstehen?
Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller strafrechtlichen, privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen sowie Maßnahmen, mit denen der Staat auf Rechtsbeziehungen von Unternehmen einwirken kann. Zwar klingt dies zunächst sehr trocken, doch für Unternehmen ist es sehr wichtig, zumindest die Grundlagen zu kennen. Immerhin spiegelt das Wirtschaftsrecht das alltägliche Wirtschaftsleben wider.
Jeder ist vom Wirtschaftsrecht betroffen – sowohl kleine Firmen und neu gegründete Start-ups als auch große Konzerne und etablierte Unternehmen sowie Privatpersonen, die als Konsumenten teilhaben. Jeder nimmt am Wirtschaftsleben teil, sodass dieser Bereich äußerst wichtig ist.
Das liegt auch daran, dass das Wirtschaftsrecht die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik darstellt. Unterteilen lässt es sich in drei Bereiche: Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.
Übrigens: Sollte es einmal Schwierigkeiten mit dem Wirtschaftsrecht geben, kann ein Wirtschaftsrecht Anwalt Berlin weiterhelfen. Dank ihres spezifischen Know-hows sind solche Spezialisten die idealen Ansprechpartner rund um das Wirtschaftsrecht.
Die Unterschiede der Teilbereiche des Wirtschaftsrechts
Im Wirtschaftsverfassungsrecht geht es vorwiegend um politische Themen. Im Grundgesetz ist keine bestimmte Form der Wirtschaft vorgeschrieben. Unternehmer sind hier weitestgehend frei und müssen sich lediglich an die Verfassungsprinzipien des Sozial- und Rechtsstaats, der Grundrechte und der Demokratie halten.
Rechtsgebiete, welche durch öffentlich-rechtliche Regelungen auf Stadt- und Gemeindeebene oder auf Ebene der Bundesländer bestimmt werden, fallen in den Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Hierzu zählen das Außenwirtschaftsrecht, das öffentliche Preisrecht, das Gewerberecht sowie das Bank- und Börsenrecht. Auch das Währungsrecht, Bergbaurecht, Subventionsrecht und Atom- und Energierecht sind eng damit verflochten.
Zu guter Letzt ist da noch das Wirtschaftsprivatrecht. Hierunter fallen alle Gebiete wirtschaftlicher Betätigung, welche sich nach den Regeln des Privatrechts organisieren lassen und die Beziehungen zwischen den Parteien regeln, welche am Wirtschaftsleben teilnehmen. Dazu zählen Konsumenten, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Produzenten und Händler. Somit fallen Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht unter diesen Teilbereich.