Wirtschaft und Recht â beides klingt sehr trocken, ist aber fĂŒr das alltĂ€gliche Leben relevant. Sowohl private Verbraucher als auch vor allem Unternehmer sollten sich daher mit den Grundlagen des Wirtschaftsrechts befassen. Was alles dazugehört und was man ganz allgemein unter Wirtschaftsrecht versteht, zeigt dieser Artikel.
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Was genau ist unter Wirtschaftsrecht zu verstehen?
Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller strafrechtlichen, privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen sowie MaĂnahmen, mit denen der Staat auf Rechtsbeziehungen von Unternehmen einwirken kann. Zwar klingt dies zunĂ€chst sehr trocken, doch fĂŒr Unternehmen ist es sehr wichtig, zumindest die Grundlagen zu kennen. Immerhin spiegelt das Wirtschaftsrecht das alltĂ€gliche Wirtschaftsleben wider.
Jeder ist vom Wirtschaftsrecht betroffen â sowohl kleine Firmen und neu gegrĂŒndete Start-ups als auch groĂe Konzerne und etablierte Unternehmen sowie Privatpersonen, die als Konsumenten teilhaben. Jeder nimmt am Wirtschaftsleben teil, sodass dieser Bereich Ă€uĂerst wichtig ist.
Das liegt auch daran, dass das Wirtschaftsrecht die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik darstellt. Unterteilen lÀsst es sich in drei Bereiche: Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.
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Die Unterschiede der Teilbereiche des Wirtschaftsrechts
Im Wirtschaftsverfassungsrecht geht es vorwiegend um politische Themen. Im Grundgesetz ist keine bestimmte Form der Wirtschaft vorgeschrieben. Unternehmer sind hier weitestgehend frei und mĂŒssen sich lediglich an die Verfassungsprinzipien des Sozial- und Rechtsstaats, der Grundrechte und der Demokratie halten.
Rechtsgebiete, welche durch öffentlich-rechtliche Regelungen auf Stadt- und Gemeindeebene oder auf Ebene der BundeslĂ€nder bestimmt werden, fallen in den Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Hierzu zĂ€hlen das AuĂenwirtschaftsrecht, das öffentliche Preisrecht, das Gewerberecht sowie das Bank- und Börsenrecht. Auch das WĂ€hrungsrecht, Bergbaurecht, Subventionsrecht und Atom- und Energierecht sind eng damit verflochten.
Zu guter Letzt ist da noch das Wirtschaftsprivatrecht. Hierunter fallen alle Gebiete wirtschaftlicher BetÀtigung, welche sich nach den Regeln des Privatrechts organisieren lassen und die Beziehungen zwischen den Parteien regeln, welche am Wirtschaftsleben teilnehmen. Dazu zÀhlen Konsumenten, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Produzenten und HÀndler. Somit fallen Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht unter diesen Teilbereich.