Der nächste Knall bei der Wirecard AG – der Finanzdienstleister konnte seine für den 18. Juni angekündigte Jahresbilanz für 2019 erneut nicht vorlegen. Grund: Den Wirtschaftsprüfern von EY fehlen Nachweise über Bankguthaben und Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Dies entspreche ca. einem Viertel der Konzernbilanzsumme, teilte das Unternehmen mit. Die Wirecard-Aktie erlebte daraufhin einer dramatischen Absturz und wurde zwischenzeitlich vom Handel ausgesetzt.
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Es könnte für Wirecard noch schlimmer kommen. Banken könnten jetzt Kredite in Milliardenhöhe fällig stellen. Die Zeit wird für Wirecard knapp, nachdem die Vorlage der Bilanz für 2019 zum wiederholten Mal verschoben werden musste.
Wirecard teilte mit, dass Hinweise darauf bestehen, dass dem Abschlussprüfer „unrichtigen Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken“ vorgelegt wurden. Schon Ende April hatten die Sonderprüfer in ihrem Bericht fehlende Unterlagen zu Milliardenguthaben bemängelt. Staatsanwaltschaft und BaFin nahmen daraufhin Ermittlungen auf. Wirecard sieht sich inzwischen selbst als mögliches Opfer eines „gigantischen Betrugs“ und kündigte eine Anzeige gegen Unbekannt an.
„Für die Aktionäre ist diese Entwicklung natürlich ein herber Schlag, nachdem sich die Aktie zuletzt wieder etwas zu erholen schien“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So wie es jetzt aussieht, könnte diese Erholung nur von kurzer Dauer sein und den Anlegern massive Verluste drohen.
Nachdem schon die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in ihrem Sonderprüfungsbericht eklatante Lücken in der Dokumentation festgestellt hatte, beklagen nun auch die Wirtschaftsprüfer von EY fehlende Belege zu den Umsätzen.
„Die wachsenden Sorgen der Aktionäre sind natürlich nachvollziehbar. Sollte Wirecard seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen und falsche oder unvollständige Informationen vorgelegt haben, können die Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde bereits beantragt.
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