Wird der Widerrufsjoker zum Auslaufmodell? – Widerruf von Darlehen zum 21. März 2016 in Gefahr

Das „Ewige Widerrufsrecht“ ist in Gefahr und um den „Widerrufsjoker“ besorgte  Rechtsanwälte haben sich unter dem Dach der Arbeitsgruppe „Jetzt Widerrufen“ zu einem Arbeitskreis zusammen geschlossen. Die Anwälte sind im  Bank- und Kapitalmarktrecht überwiegend auf der Verbraucherseite positioniert  und  begleiten den Widerruf von Darlehensverträgen. Nachdem im Herbst 2015 bekannt wurde, dass die Umsetzung der EU-Immobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht zum 21. März 2016 nicht nur für ab dann abgeschlossene, sondern auch für ältere Darlehensverträge neue gesetzliche Fakten schafft, beschlossen einige der in diesem Themenbereich aktiven Kanzleien, sich zusammen zu schließen, um Position für das so genannte „Ewige Widerrufsrecht“ zu beziehen und gemeinsam Einfluss zu nehmen, damit das geplante Gesetz ohne die Ausweitung auf Altverträge Bundestag und Bundesrat passiert.

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Parallel dazu ist es Ziel der Arbeitsgemeinschaft, bis zum 21. März 2016 durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit Verbraucher auf den Verlust des so genannten „Widerrufs-Jokers“ zum 21. März oder –  gegebenenfalls mit entsprechender Fristsetzung etwas später – hinzuweisen. Verbraucher, die in der Hoffnung auf ein „Ewiges Widerrufsrecht“ bislang auf einen möglichen Widerruf verzichtet haben oder nichts von ihrem Verbraucherrecht wussten, sollen informiert und beraten werden.

Hier das Positionspapier der Arbeitsgruppe ansehen

 

 

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