Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er muss dafür Sorge tragen, dass das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter nicht gefährdet werden. Das trifft nicht nur auf Arbeitnehmer in der Produktion zu, die vielleicht mit toxischen Stoffen hantieren, sondern auch auf alle Mitarbeiter in den Büros. Durch die zunehmende Digitalisierung ist Büroarbeit mobil geworden. Der einstige Büroarbeitsplatz befindet sich heute nicht selten in Co-Working-Spaces oder in heimischen Wohnzimmern. Wie aber ist es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bestellt, wenn die Arbeit am Küchentisch und damit nicht unbedingt ergonomisch erledigt wird?
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Ergonomisch ausgestattet im Homeoffice
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit der Einführung der Homeoffice-Pflicht im Jahr 2021 festgelegt, dass der Arbeitgeber auch im Homeoffice für den Arbeitsschutz verantwortlich ist. Im Klartext heißt das, der Arbeitgeber muss den Homeoffice-Arbeitsplatz nicht nur mit der erforderlichen Technik, sondern auch mit ergonomischem Stuhl und Schreibtisch ausstatten. Der Büromöbel Experte empfiehlt einen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsplatz mit höhenverstellbarem Schreibtisch und ergonomischem Bürostuhl aus robustem Material für eine lange Lebensdauer. Schreibtischsysteme, Aktenschränke, Rollcontainer und Bürostühle eigenen sich nicht nur für das klassische Büro am Sitz des Unternehmens, sondern auch für die Ausstattung eines Homeoffice. Das Sortiment umfasst eine große Auswahl an professionellen Büromöbeln auch für kleinere Räumlichkeiten, deren Design sich in jeden Wohnstil integrieren lässt.
Digitalisierung bringt neue Gefahren
Die Vorteile der Digitalisierung stehen außer Frage. Sie birgt aber auch eine Reihe von Gefahren. Das orts- und zeitflexible Arbeiten macht deshalb eine Anpassung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes notwendig. Das beginnt schon mit den Arbeits- und Ruhezeiten. Viele Arbeitnehmer leiden beispielsweise unter der ständigen Erreichbarkeit durch Smartphone und E-Mail. Arbeit und Freizeit gehen nahtlos ineinander über. In zahlreichen Studien wurde festgestellt, dass die ständige Erreichbarkeit auf lange Sicht tatsächlich krank macht. Sie führt zu einer Abnahme der Leistungsfähigkeit, zu einer höheren Fehleranfälligkeit und Nachlassen der Konzentration. Rein rechtlich müssen zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten mindestens elf Stunden liegen. Anderenfalls verstößt der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz. Das gilt auch für das Homeoffice. Wie aber lassen sich Arbeits- und Ruhezeiten im Homeoffice kontrollieren? Zwar kann die Arbeitszeit durch den Einsatz digitaler Arbeitszeiterfassungssysteme festgehalten werden, eine Überwachung der Arbeitnehmer aber ist verboten. Dass ein Arbeitnehmer ins Unternehmenssystem eingeloggt ist, heißt ja noch lange nicht, dass er auch arbeitet.
Vertraglich regeln, worauf es ankommt
Experten empfehlen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Bedingungen für das Arbeiten im Homeoffice vertraglich zu regeln. In einem solchen Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag können beispielsweise feste Zeiten für die Erreichbarkeit und Präsenztage im Unternehmen geregelt werden. Um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überprüfen, kann dem Arbeitgeber ein Zutrittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers eingeräumt werden. Darüber hinaus bietet es sich an, Zielvereinbarungen zu treffen, um die erforderliche Arbeitsleistung sicherzustellen. In einem solchen Vertrag sollte auch die Übernahme der Kosten für die Ausstattung und den Betrieb des Homeoffice-Arbeitsplatzes rechtssicher geregelt werden. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die zur Verfügung gestellte Ausstattung nicht für private Zwecke genutzt werden darf. Außerdem wird in einem solchen Vertrag eine Widerrufsklausel enthalten sein, die dann greift, wenn Aufgaben nicht erfüllt oder die Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.