Keiner wünscht sich in so eine Lage zu kommen, und doch ist das Thema Tod und Beerdigung etwas, mit dem man sich auseinandersetzen sollte. Eine angemessene Beerdigung kann schon mal schnell Kosten im 5-stelligen Bereich verursachen. Die meisten möchten diese Belastung nicht den Hinterbliebenen überlassen. Hierfür haben sich Versicherungen eine interessante Alternative einfallen lassen. Und zwar kann man mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung seine Nächsten absichern und die Kosten schon im Vornhinein abdecken lassen. Aber auch hier sollte man sich vorab richtig und genaustens informieren, damit man im Fall der Fälle nicht noch draufzahlen muss.
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Kostenübersicht
Im Grunde kann man sagen, dass selbst die einfachste Beerdigung schon zwischen 3.000 und 5.000 € kosten kann. Und hier hat man dann wirklich nur das Allerschlichteste ausgewählt. In diesen Kosten sind verschiedene Posten inbegriffen:
- Das Bestattungsunternehmen veranschlagt einen großen Anteil an Kosten. Dazu zählen zum Beispiel die Erledigung von Formalitäten, also administrative Aufgaben, das Waschen des Toten und Einkleiden, sowie die Überführung.
- Außerdem fallen kommunale Abgaben an: Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren.
- Einzuberechnen sind dann noch die Kosten für die eigentlich Trauerfeier, die Todesanzeige, Totenbriefe und Blumen oder Kränze für die Ausstattung während der Trauerfeier.
- Hinzukommt dann letztendlich noch die Wahl eines Grabsteines und evtl. die Beauftragung von einer Grabpflegefirma.
Auch wenn das Thema Tod und Beerdigung kein erfreuliches Thema ist, lohnt es sich durchaus sich einmal die Zeit zu nehmen und verschiedene Bestattungsunternehmen aufzusuchen, um Preise zu vergleichen. Hier können gewaltige Unterschiede auftauchen. Hier kann durchaus die Überlegung über eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Hier zahlt man einen Betrag x monatlich in die Versicherung ein und im Fall des Todes, können die Hinterbliebenen auf die vereinbarte Summe zurückgreifen und damit die gewünschte Beerdigung bezahlen, ohne selber dafür aufkommen zu müssen.
Sterbegeldversicherung – wie funktioniert diese?
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Form von Kapital-Lebensversicherung. Hierbei kann die zu versichernde Summe zwischen 4.000 und 10.000 € liegen. Da dieses auszubezahlende Kapital durchaus übersichtlich ist, sind die entsprechenden monatlichen Raten ziemlich gering. Es sei denn, man entscheidet sich erst recht spät, im hohen Alter, eine solche Versicherung abzuschließen, denn dann in Anbetracht der Wahrscheinlichkeit des Ablebens, fallen die Prämien entsprechende höher aus.
Früher war es anders
Und zwar hatte bis 2004 jeder deutsche Bundesbürger im Todesfall ein Anrecht auf Sterbegeld, welches komplett vom Staat übernommen wurde. Diese Einmalzahlung war sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies sollte sicherstellen, dass wirklich jeder Bürger, egal ob dieser in ärmlichen Verhältnissen lebte, eine entsprechend würdevolle Beerdigung bekommt. Diese Einmalzahlung war jedoch nicht besonders hoch, so dass doch noch ein großer Teil der Beerdigungskosten selber übernommen werden musste. Somit war auch schon damals die Zusatzversicherung in Form einer Sterbegeldversicherung sinnvoll. Heutzutage haben nur noch sehr kleine Personengruppen das Anrecht auf eine staatliche Bezuschussung.
Die zügige Auszahlung
Wenn denn der traurige Moment des Todes eingetreten ist, dann sollte eine Auszahlung des vereinbarten Sterbegeldes möglichst zeitnah und schnell erfolgen, damit die Hinterbliebenen nicht in Vorkasse treten müssen. Hier sollte man auf eine besondere Vereinbarung mit der Versicherung achten. Man kann bei Abschluss der Sterbegeldversicherung oder auch danach, eine Bezugsberechtigte Person benennen. Denn wenn diese Bezugsberechtigte Person nicht benannt ist und Versicherungsnehmer gleich versicherte Person ist, dann müssen die Erben zur Auszahlung der Versicherungssumme einen Erbschein vorlegen. Und so ein Erbschein muss erst kompliziert beantragt werden und kann unter ungünstigen Umständen mehrere Wochen dauern. Das gute ist, dass diese Bezugsberechtigte Person jeder sein kann. Es muss kein enger Verwandter oder Angehöriger sein. Auch Freunde oder sogar der Bestatter kann der Versicherung genannt werden. Und wie bereits erwähnt, kann die Nennung dieser Bezugsberechtigten Person auch noch nach Abschluss der Versicherung erfolgen. Genau kann diese Person aber auch im Laufe der Laufzeit der Versicherung umbenannt werden.
Wartezeiten
Eine Sterbegeldversicherung wird individuell pro Person erstellt. Welcher Schutz für einen der Beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sollte man aber besonders auf die Wartezeit achten. Denn ein Sofortschutz kann nur gegen Vorlage einer gründlichen Gesundheitsprüfung erfolgen und dies bieten nicht alles Versicherungsanbieter an. Wenn man diese Gesundheitsprüfung nicht durchführen lassen möchte, dann sollte man darauf achten, dass die Wartezeit besonders kurz ausfällt. Wartezeiten von bis zu maximal 6 Monaten sind hier zu empfehlen.