Dieselskandal: Wie rechnet man den Nutzungsersatz / Schadensersatz aus?

Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal
Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal

Top-Frage im Dieselskandal: Wie rechnet man den Nutzungsersatz aus? Der Nutzungsersatz muss bekannt sein, damit man den kompletten Schadensersatz, den man vom Autohersteller fordern will, berechnen kann. Den Nutzungsersatz nimmt z.B. VW bei der Rücknahme eines Autos für sich in Anspruch, weil es gefahren wurde. Ein Formular zur Berechnung des Schadensersatzes finden Sie ‎- HIER .

Mit oder ohne Nutzungsersatz?

Das Landgericht Augsburg hat zwar entschieden, dass einem betrügenden Hersteller aber auch rein gar nichts zusteht. Ob sich diese Rechtsmeinung aber durchsetzt bleibt abzuwarten.

Beispiel BMW 550 d, Neupreis € 50.000, 3 Jahre alt, 100.000 km auf dem Tacho
Hauptbestandteil der groben Berechnung ist der Kaufpreis. Wir gehen von 50.000 Euro aus. Zudem setzen wir fest, dass die durchschnittlich zu erreichende Laufleistung des Autos, z.B. beim 5er BMW Diesel, bei 300.000 Kilometern liegt. Bei einem Golf liegt die absolute Laufleistung bei 250.000 km.

Ausgangslage: Der BMW-Besitzer hat in 3 Jahren 100.000 Kilometer gefahren, also ein Drittel der möglichen Kilometer.

100.000 Kilometer entsprechen einem Drittel der insgesamt mit dem Auto möglichen Laufleistung. Man hat also vom möglichen Potential ein Drittel „abgefahren“ und ein Drittel des Kaufpreises „getilgt´“. Ein Drittel des Kaufpreises wären 16.600 Euro. Der Nutzungsersatz, den der Hersteller unter Umständen abziehen kann, läge bei etwa 16.600 Euro.

In diesem Beispielverfahren ginge es um eine Verzinsung der 50.000 Euro zu 4 % pro Jahr. Im vorliegenden Fall wären das 3 x 2.000 Euro = 6.000 Euro

Man nehme den Kaufpreis, addiere die Zinsen und ziehe das Nutzungsentgelt ab.
Für das vorliegende Beispiel:
50.000+6.000-16.600 = 39.400 Euro

Das ergibt einen Auszahlungsbetrag von knapp 40.000 Euro

Ihr wirtschaftlicher Vorteil

Ein 5er BMW dürfte für nicht mehr als 25.000 Euro auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu veräußern sein. Nach einem gewonnenen Verfahren könnte man sich also für 40.000 Euro ein neues Auto kaufen, mit dem man z.B. von weiterem Wertverlust und Fahrverboten nicht betroffen ist. Das macht einen Ausgleich des durch den Dieselskandal erlittenen Schadens in Höhe von 15.000 Euro aus.

Berechnung bei gebrauchten PKW

Hier muss die noch zur erwartende Lebensdauer als Maßstab genommen werden. Kauft man den PKW mit 100.000 km, dann hat man noch 200.000 km vor sich. Fährt man davon 50.000 ab, muss man als Nutzungsersatz 1/4 vom Gebrauchtwagenpreis abziehen.

Nutzungsersatz bis zum Urteil

Ein Verfahren kann bis zu 2 Jahren dauern. In dieser Zeit fällt weiterer Nutzungsersatz an. Dies ist aber unproblematisch und äußerst lukrativ, da man z.B. den Beispiel-BMW dann für unter 7 Cent pro Kilometer fahren würde, was insbesondere für teure Autos sehr wirtschaftlich ist. Allerdings gilt das auch nur so lange und abnehmend, bis die endgültige Wirtschaftlichkeitsgrenze von 300.000 km erreicht wird.

Mehr Infos zum Dieselskandal auf www.ig-dieselskandal.de


Gern rechnen wir Ihnen einen ungefähren Schadensersatzanspruch aus, bitte füllen Sie dazu das nachfolgende Formular aus. Durch das Übersenden Ihrer Daten erlauben Sie uns, eine Wertberechnung vorzunehmen und das Ergebnis als „Voraussichtlicher Schadensersatz“ per Mail an Sie zu senden. Ihre Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck erhoben, sie werden nicht gespeichert und nicht Dritten zur Verfügung gestellt.

Sie haben weitere Fragen? Bitte rufen Sie uns an 0800 000 1961

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