Muss ich das bezahlen? – Wie reagiert man auf unberechtigte Forderungen?

Handyversicherungen, Dating-Portale, Nachsendeaufträge – Forderungen in Millionenhöhe sind strittig. Aber wie reagiert man als Verbraucher auf eine unberechtigte Forderung? Als erstes muss man sich im Rahmen seiner Möglichkeiten Gewissheit verschaffen, ob eine unberechtigte Forderung unter Umständen nicht doch gerechtfertigt ist und eine fortdauernde Zahlungsverweigerung am Ende die zu zahlende Summe noch erhöht.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Dazu müsste man sich mit folgenden Fragen befassen?

  • Habe ich das überhaupt bestellt, was ich da bezahlen muss?
  • Warum geht jemand davon aus, dass er Geld von mir bekommt?
  • Wie sicher ist meine juristische Position?

Frage 1: Habe ich das überhaupt bestellt?

Diese Frage lässt sich relativ einfach beantworten. Wenn jemand Geld von Ihnen will, muss er sich auf irgendetwas beziehen, z.B. eine Bestellnummer oder eine Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung. Kann man die Frage für sich selbst stellen, dann ist es relativ einfach, denn in aller Regelwissen Sie ja, ob Sie etwas bestellt haben oder nicht. Schwieriger wird das zum einen, wenn die Forderung z.B. an Kinder oder Jugendliche gerichtet ist, oder wenn ein Vertrag aufgrund einer Täuschung eingegangen wurde. Beiden Forderungsformen kann gut widersprochen werden, einen Anwalt oder den Rat einer Verbraucherzentrale braucht man eigentlich erst, wenn die Forderung massiv weiter verfolgt wird oder irgendwann sogar ein Mahnbescheid vom Amtsgericht braucht. Sicher ist nur: Wenn Sie nichts bestellt haben, heißt das nicht unbedingt, dass keine Ansprüche bestehen. Wer z.B. einem Mahnbescheid nicht widerspricht, läuft Gefahr, dass eine Forderung zum Titel wird und somit die geforderte Summe gepfändet werden kann. Ein solches Fristversäumnis lässt sich nur sehr schwer korrigieren.

Empfehlung: Wenn Sie etwas nicht bestellt haben, aber dafür zahlen sollen, dann sollten Sie der Forderung per Mail, Fax oder Einschreiben widersprechen. Wichtig dabei: geben Sie nur Informationen weiter, über die die Gegenseite ohnehin schon verfügt. Also: Schreibt man Sie per Mail an, dann antworten Sie niemals mit Angabe Ihrer Postadresse, denn nur, wenn Abzocker auf eine ladungsfähige Adresse zugreifen kann, kann Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt werden.

Warum geht jemand davon aus, dass er Geld von mir bekommt?

In modernen Zeiten ist nicht jedes Geschäftsmodell auf Treu und Glauben ausgerichtet. War hat oft nicht den genannten Wert, manchmal werden aus losen Kontakten vermeintliche Bestellungen konstruiert, manchmal werden unbedarfte Verbraucher aber auch ganz einfach Opfer einer üblen Abzocke. In all diesen Fällen werden Rechnungen geschickt und meist herrscht seitens der „Dienstleister“ kein großer Diskussionsbedarf: Wer nicht zahlt, wird schikaniert und mit Zahlungserinnerungen malträtiert, mit Inkasso und Gericht bedroht.

Wie sicher ist meine juristische Position?

Grundsätzlich kann eine widersprochene Forderung nicht weitere Kosten auslösen. Wenn Sie deutlich und rechtzeitig kundtun, dass Ihrer Meinung nach kein Vertrag besteht und Sie die geforderte Summe nicht zahlen werden, dann bleibt dem Eintreiber eigentlich nur noch die Klage. Allerdings: ist die Forderung rechtens, haben Sie alle Kosten des Verfahrens zu tragen, inklusive der Anwaltkosten der Gegenseite. Das sollte man sich also gut überlegen und eine Klage wirklich nur riskieren, wenn man gut aufgeklärt und beraten ins Verfahren geht. Reine Bockigkeit ist hier ein sehr schlechter Ratgeber.

 

  • Ich habe die Fahrprüfung nicht bestanden, muss ich trotzdem zahlen?

Ja natürlich, weil Fahrschulen keine Erfolgsgarantien geben. Solche Beziehungen sind immer den jeweiligen AGB geregelt. Ebenso wie die Leistungen von Fitnesstudios, Reiseanbietern etc. – oft ist die Zahlungsverpflichtung aber nicht glasklar aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen herauszulesen.

  • Ich soll für ein Datingportal Jahresbeiträge bezahlen?

Das ist etwas knifflig: Oft handelt es sich um pure Abzocke, auf die nicht reagiert werden muss. Trotzdem geht es um Fristen und richtiges Verhalten. Hier hilft die Onlinerecherche und im netz finden sich auf der Suche nach den typischen Mustern der Abzocke auch immer ausreichend Informationen, um die Sache richtig einschätzen zu können. Ein Besuch bei einer Verbraucherzentrale oder ein anwaltliches Erstgespräch – meist kostenpflichtig – helfen da weiter.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.