Wer den Verdacht hat, beim Abschluss einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert worden zu sein, der sollte den Vertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 07.05.2014 (Az.: IV ZR 76/11) haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Lebensversicherungsverträge zu widerrufen, wenn sich in den Widerrufsbelehrungen unzulässige Klauseln befinden. Dies gilt sogar, wenn der Vertrag schon vor Jahren aufgelöst wurde. Durch das BGH-Urteil ist es möglich, solche Lebensversicherungsverträge zu widerrufen.
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Vor dem Bundesgerichtshof wurde ein typischer Fall verhandelt: Der Kläger war unzufrieden mit einem aus seiner Sicht inakzeptablen Rückkaufswert. Wie viele betroffene Verträge war die Lebensversicherung zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen worden. Es ging in Karlsruhe u.a. um die Klausel, dass das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. Und zwar auch dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde. Rechtsanwälte raten: “Wenn ihre Lebensversicherung bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurde, sollten sie jetzt den Widerruf prüfen, um sauber rückabgewickelte Beitragszahlungen zuzüglich der entsprechenden Verzinsung in lohnendere Investments zu stecken.” Die Rechtsprechung ermöglicht es aber auch, Verträge zu widerrufen, für die bereits viel zu niedrige Rückkaufswerte gezahlt wurden. Nachträglich widerrufene Verträge werden so gestellt, als wären sie nie geschlossen worden. Heißt: Dem Versicherungsnehmer darf kein Nachteil entstehen und der erhaltene Rückkaufswert wird mit dem Gesamt-Anspruch verrechnet.
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Hier noch einmal die Adresse für Ihren Widerruf:
AachenMünchener Lebensversicherung AG
52064 Aachen
AachenMünchener- Platz 1