Widerspruch hilft bei Mahnung und Inkasso

Teilen Sie dies über:

Aus aktuellem Anlass hier nochmal einige Hinweise, fall Sie von einem Inkasso-Büro oder einem Inkassoanwalt angeschrieben werden und sich über die entstehenden Kosten und die Tatsache überhaupt wundern. In Zusammenhang mit Handyabzocke, Abofallen und Internetbetrug gilt grundsätzlich folgendes: Wenn einer zu Recht oder Unrecht erfolgten Zahlungsaufforderung/Rechnung widersprochen wird, dann muss zwischen Forderungseigentümer und Rechnungsempfänger grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Sache geregelt werden – z.B. durch eine Klage.

Ein Abzocker kann nicht nur Nichtanerkennung eines Widerspruchs dieses Recht selbst schaffen. Was nicht geht ist, dass Forderungseigentümer trotz Widerspruch über Gesellschaften oder Anwälte weitere Mahnungen schicken und diese auch noch durch horrende Kosten belegen. Ein Widerspruch schließt im Prozess des Forderungseinzug weitere Mahnungen und Inkasso aus. Mahnung und Inkasso nach erfolgtem Widerspruch sind NICHTS WERT und können bedenkenlos ignoriert werden. Auch ein neuerlicher Widerspruch ist NICHT NOTWENDIG! Daher ist aus Sicht von verbraucherschutz.tv ein kurzer und formloser Widerspruch auch das einzig bislang angesagt Verhalten, das man Opfern empfehlen kann.

Danach kann in aller Ruhe auf den Mahnbescheid gewartet werden, denn die hier aufgelisteten Summen durfen nur die Höhe der Ursprungsforderung + die Kosten für den Mahnbescheid addieren. Mahunungskosten, Zinsen oder Inkassogebühren dürfen hier nicht einefordert werden. Daher ist die Sorge: „Das wird ja immer teurer“ völliger Unfug.

Am Besten schreibt man an die im Impressum der Abzocker genannte e-Mail adresse und schreibt: „Bezügl der Rechnungsnummer xyz widerspreche ich Ihrer Forderung, da wir keinen gültigen Vertrag haben, sollten Sie der Meinung sein, es läge ein ordentliches Vertragsverhältnis vor, so widerrufe ich hiermit jedwede in welcher Form auch immer getroffene Vereinbarung.“

Wenn dann irgendwann ein Mahnbescheid kommen sollte, so wird diesem per Rückantwort an das Gericht widersprochen. Kein mir bekannte Abzocker hat blang auch nur einen Mahnbescheid versendet!

Wie sehr ist das ein Betrug?

Rot = Es ist ein starker Betrug!

Gelb = Es ist ein grenzwertiger Betrug!

Grün = Es ist kein Betrug!

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein