Widerspruch hilft bei Mahnung und Inkasso

Aus aktuellem Anlass hier nochmal einige Hinweise, fall Sie von einem Inkasso-Büro oder einem Inkassoanwalt angeschrieben werden und sich über die entstehenden Kosten und die Tatsache überhaupt wundern. In Zusammenhang mit Handyabzocke, Abofallen und Internetbetrug gilt grundsätzlich folgendes: Wenn einer zu Recht oder Unrecht erfolgten Zahlungsaufforderung/Rechnung widersprochen wird, dann muss zwischen Forderungseigentümer und Rechnungsempfänger grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Sache geregelt werden – z.B. durch eine Klage.

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Ein Abzocker kann nicht nur Nichtanerkennung eines Widerspruchs dieses Recht selbst schaffen. Was nicht geht ist, dass Forderungseigentümer trotz Widerspruch über Gesellschaften oder Anwälte weitere Mahnungen schicken und diese auch noch durch horrende Kosten belegen. Ein Widerspruch schließt im Prozess des Forderungseinzug weitere Mahnungen und Inkasso aus. Mahnung und Inkasso nach erfolgtem Widerspruch sind NICHTS WERT und können bedenkenlos ignoriert werden. Auch ein neuerlicher Widerspruch ist NICHT NOTWENDIG! Daher ist aus Sicht von verbraucherschutz.tv ein kurzer und formloser Widerspruch auch das einzig bislang angesagt Verhalten, das man Opfern empfehlen kann.

Danach kann in aller Ruhe auf den Mahnbescheid gewartet werden, denn die hier aufgelisteten Summen durfen nur die Höhe der Ursprungsforderung + die Kosten für den Mahnbescheid addieren. Mahunungskosten, Zinsen oder Inkassogebühren dürfen hier nicht einefordert werden. Daher ist die Sorge: „Das wird ja immer teurer“ völliger Unfug.

Am Besten schreibt man an die im Impressum der Abzocker genannte e-Mail adresse und schreibt: „Bezügl der Rechnungsnummer xyz widerspreche ich Ihrer Forderung, da wir keinen gültigen Vertrag haben, sollten Sie der Meinung sein, es läge ein ordentliches Vertragsverhältnis vor, so widerrufe ich hiermit jedwede in welcher Form auch immer getroffene Vereinbarung.“

Wenn dann irgendwann ein Mahnbescheid kommen sollte, so wird diesem per Rückantwort an das Gericht widersprochen. Kein mir bekannte Abzocker hat blang auch nur einen Mahnbescheid versendet!

3 comments
  1. Seit einiger Zeit werde ich von eprimo in Neu-Isenburg mit Mahnungen überzogen, obwohl ich die Beträge für den Abschlag „pünktlich“ bezahlt habe. Dennoch werde ich mit Mahnungen jeden Monat „belästigt“! Ich habe immer bei jeder Mahnung Widerspruch eingelegt, bis zum heutigen Tag keine Stellungsnahmen oder ein Schreiben, ob das Geld auch immer angekommen ist. Eprimo Behauptet, dass ich n i c h t bezahlt hätte, obwohl das Geld immer auf Ihr Geschäftskonto verbuchte wird. Ich habe schon in einem Schreiben mit einer Strafanzeige gedroht! Was kann ich noch machen, dass ein Prokurist seine Buchhaltung in Ordnung bringt. I

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