„Verbraucher, die Widerspruch gegen die ĂŒberhöhten Gaspreise ihres Gasversorgers eingelegt und ihre Rechnungen entsprechend gekĂŒrzt haben, sollen sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Entscheidung nicht einschĂŒchtern lassen“, rĂ€t Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Gas-Sondervertrags-kunden gestĂ€rkt. Danach sind Preiserhöhungen ungĂŒltig, soweit sie sich nur auf die Ănderung der Tarifpreise beziehen (BGH Urteil vom 17.12.2008, Az.: VIII ZR 274/06).
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Die Preisanpassungsklausel des beklagten Versorgers wurde deshalb fĂŒr unwirksam erklĂ€rt. Nach EinschĂ€tzungen der Verbraucherzentrale versuchen viele Versorger noch auf die Schnelle â bevor weitere verbraucherfreundliche Urteile kommen â Gelder bis Ende des Jahres einzutreiben.