In regelmäßigen Abständen erhöhen die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge. Dabei muss die Erhöhung nicht immer rechtmäßig sein. Privat Krankenversicherte könnenn prüfen lassen, ob die Beitragserhöhung berechtigt ist und ggf. Widerspruch einlegen. Das kann eine Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten.
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Natürlich können die Beiträge zur Krankenversicherung steigen, um sie den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei können die Versicherer aber nicht schalten und walten wie sie wollen, sondern müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten. So muss die Rechtmäßigkeit der Erhöhungen z.B. von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden. Werden diese gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten, sind die Erhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Prämien können vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden.
So haben bereits das Landgericht Potsdam (Az.: 6 S 80/16) und auch das Landgericht Frankfurt/Oder (Az.: 14 O 203/16) entschieden, dass die Beitragserhöhungen der Axa bzw. DKV-Krankenversicherung unwirksam sind. Tenor der Richter in Potsdam und Frankfurt war, dass die beauftragten Treuhänder, die die Zulässigkeit der Erhöhungen überprüft haben, nicht unabhängig waren.
Im Fall der Axa-Krankenversicherung kam das LG Potsdam zu der Überzeugung, dass der Treuhänder befangen war, da er einen großen Teil seiner Einkünfte von der Axa beziehe. Der klagende Versicherungsnehmer konnte daher die zu viel geleisteten Beiträge für die Jahre 2012 und 2013 zuzüglich Zinsen zurückverlangen.
Ähnlich begründete auch das LG Frankfurt (Oder) den Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers gegenüber der DKV. Der Treuhänder in der Lebens- und Krankenversicherung sei Vertreter der Interessen der Gesamtheit der Versicherungsnehmer. An seine Unabhängigkeit seien daher hohe Anforderungen zu stellen. In dem konkreten Fall erhielt der Treuhänder von der DKV jährlich Entgelte von insgesamt rund 150.000 Euro. Damit bezog er einen überwiegenden Teil seiner Einkünfte von dem Versicherer. Eine Unabhängigkeit des Treuhänders sei daher nicht mehr gegeben. Zudem habe er über Jahre als einziger Treuhänder für die DKV gearbeitet. Auch dies könne zu einer gewissen „Betriebsblindheit“ und Verbundenheit führen, so das Gericht. Im Ergebnis erklärte es daher die Beitragserhöhungen der Krankenversicherung zwischen den Jahren 2015 und 2017 für unwirksam.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eröffnen betroffenen Versicherten aber Möglichkeiten. „Wurden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung unrechtmäßig erhöht, können die zu viel gezahlten Prämien zurückgefordert werden. Zudem eröffnen Beitragserhöhungen auch den Wechsel zu einem anderen Anbieter. Auch auf diese Möglichkeit oder die Option, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, müssen die Versicherer hinweisen. Werden diese Informationspflichten verletzt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden“, sagt Rechtsanwalt Andreas Lambrecht aus Berlin.