Widerrufsfrist bei outlets.de

„Die gesetzliche Widerrufsfrist betrĂ€gt grundsĂ€tzlich zwei Wochen (§ 355 Abs. 1 S. 2 BGB), verlĂ€ngert sich jedoch auf einen Monat, wenn dem Verbraucher die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Erst mit der Eingabe der persönlichen Daten und dem DrĂŒcken Registrierung erfolgt durch den Nutzer die Abgabe des Vertragsangebotes.“ – so Rechtsanwalt Knöppel aus Halle.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Dieses Vertragsangebot wird durch Zusenden der Logindaten durch outlets. de an die mailadresse des Nutzers bestÀtigt ( AnnahmeerklÀrung des Angebotes ). Erst zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag mit outlets.de zustande.

Eine Widerrufsbelehrung durch outlets.de kann aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei „anwalt sofort“ erst nach oder mit der Abgabe der vertraglichen ErklĂ€rung durch den Nutzer erfolgen.

Dazu mĂŒsste dem Nutzer auch tatsĂ€chlich mit der Registrierung eine Widerrufsbelehrung zugehen. Die von der Rechtsanwaltkanzlei Peter Knöppel vertretenen Mandanten im Zusammenhang mit outlets.de haben berichtet, dass sie nach oder mit der Registrierung ( Abgabe des Vertragsangebotes ) keine Widerrufsbelehrung bekommen haben.

In der BestĂ€tigungsmail, welche nach Ablauf der 14-tĂ€gigen Widerrufsfrist erfolgt, steht sinngemĂ€ĂŸ, dass der Nutzer des 14-tĂ€gige Widerrufsrecht, welches ihm nach der Anmeldung eingerĂ€umt worden ist, nicht genutzt hat. Mit der BestĂ€tigungsmail wird noch die erste Rechnung geschickt ( Zahlungsaufforderung ).

Auch dort steht nur, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Eine ausdrĂŒckliche Belehrung ist in der Zahlungsaufforderung offensichtlich nicht enthalten. Der Nutzer kann die Widerrufsbelehrung bei outlets.de sehen. Er hat sie damit nicht bekommen.

Das Gesetz schreibt zwingend die Textform der Widerrufsbelehrung vor, § 126 b BGB.

Diese geht dem Nutzer erst zu, wenn er sie auch tatsÀchlich in Papierform oder per
e-mail erhalten hat.

Weiterhin muss der EmpfÀnger der Widerrufsbelehrung auch tatsÀchlich in der Lage
sein, diese abzurufen oder zu downloaden. Es genĂŒgt nach dem Willen des Gesetzgebers nicht, dass der Unternehmer den Verbraucher auffordert, die mit der e-mail versandte Widerrufsbelehrung herunterzuladen, auszudrucken oder zu speichern, es muss zu einem Download kommen.

Was bedeutet dies fĂŒr die 14-tĂ€gige Widerrufsfrist bei outlets.de?

outlets.de muss, um die Rechtsfolgen des § 355 Abs.2 Satz 2 BGB auszulösen, die
Widerrufsbelehrung nach dem Vertragsschluss nachholen. In diesem Fall betrÀgt die Widerrufsfrist nach § 355 Abs.2 Satz 2 BGB einen Monat. Die Monatsfrist gilt auch dann, wenn Vertragsschluss und Belehrung zwar einen einheitlichen Vertrag bilden, die Belehrung aber zeitgleich nach dem Vertragsschluss erfolgt.

Welche Frist gilt jetzt fĂŒr den Nutzer ?

Wenn der Nutzer nach dem Vertragsschluss durch outlets.de belehrt wird, hat er nach § 355 Abs.2 Satz 2 BGB einen Monat Zeit nach Zugang der Widerrufsbelehrung, den Vertrag zu widerrufen.

Geht keine Belehrung zu oder entspricht die zugegangene Belehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben, so hat der Nutzer nach § 355 Abs.3 BGB mindestens 6 Monate nach Vertragsschluss Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Nach der Rechtssprechung des europĂ€ischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofs erlischt das Widerrufsrecht wenn der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ belehrt worden ist, auch nach 6 Monaten nicht.

Da aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort die Widerrufsfrist von 14 Tagen bei outlets.de nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 355 Abs.2 Satz 2 BGB entspricht, kann der Nutzer bei nicht erfolgter Belehrung ĂŒber sein Widerrufsrecht jederzeit den Vertrag widerrufen.

Wichtig ist eins: Alle Nutzer sollten auf keinen Fall nach Erhalt der Logindaten den Login tatsĂ€chlich ausfĂŒhren. Dies hĂ€tte unter UmstĂ€nden zur Folge, dass dann das Widerrufsrecht erlischt, da es dann zum beiderseitig gewollten Leistungsabruf kommen kann. Weiterhin gilt, dass die einmal abgegebene ErklĂ€rung durch den Nutzer sofort widerrufen werden sollte.

Autor
Peter Knöppel
Rechtsanwalt
Kanzlei anwalt sofort

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.