Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRR) in Kraft. Besonders für Online-Händler gilt es von Beginn an vieles zu beachten, denn eine Übergangsfrist ist für das neue Gesetz nicht vorgesehen. Es gilt, alles für den Übergang vom 12. auf den 13.06.2014 vorzubereiten, um auch Bestellungen, die schon um 00:01 Uhr eingehen rechtmäßig abwickeln zu können.
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Gerade die Widerrufsbelehrung gilt seit Veröffentlichung des Gesetzes als tückisch: Bereits kleinste Fehler und Ungenauigkeiten machen eine Widerrufsbelehrung unwirksam und erlauben es einem Kunden sogar etliche Monate nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag zu widerrufen. Darüber hinaus eröffnet die Verwendung einer unzulässigen Widerrufsbelehrung Mitbewerber Abmahnungen auszusprechen. Auf eine exakte Anwendung der neuen Vorschriften muss daher besonderer Wert gelegt werden.
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