Schritt-für-Schritt erklärt: Widerrufsantrag bei Onlinekauf und Telefonvertrag stellen

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Mal ehrlich: Wer hat sich nicht schon einmal von einem vermeintlichen Schnäppchen im Internet verführen lassen, nur um dann festzustellen, dass das neue Smartphone doch nicht so toll ist wie gedacht? Oder wer kennt nicht die Situation, in der ein Telefonvertrag am Telefon abgeschlossen wurde und später Zweifel aufkommen? Die gute Nachricht: In solchen Fällen gibt es das Widerrufsrecht – und es ist einfacher zu nutzen, als viele denken.

 

Warum überhaupt ein Widerrufsrecht?

 

Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommen. Dazu zählen Onlinekäufe genauso wie am Telefon abgeschlossene Verträge. Der Gedanke dahinter: Wer Produkte nicht vor Ort begutachten oder Verträge nicht in Ruhe prüfen kann, soll die Möglichkeit haben, die Entscheidung zu überdenken. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Ware oder Vertragsabschluss.

 

Der Widerruf bei Onlinekäufen

 

Der erste Schritt ist simpel: Die Widerrufsfrist prüfen. Diese beginnt bei Warenkäufen mit dem Tag, an dem die Ware beim Käufer ankommt. Oft liegt der Sendung eine Widerrufsbelehrung bei – diese sollte aufbewahrt werden. Wer unsicher ist, wie verschiedene Arten von Anträgen korrekt formuliert werden, findet bei einem Experte für Anträge aller Art hilfreiche Vorlagen und Anleitungen.

 

Für den eigentlichen Widerruf gibt es keine vorgeschriebene Form. Ein einfaches Schreiben reicht aus. Wichtig ist, dass es eindeutig formuliert ist. Etwa so: „Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Kaufvertrag über [Produktbezeichnung], Bestellnummer [Nummer].“ Dazu kommen Name, Adresse und Datum. Das war’s.

 

Die meisten Onlinehändler bieten mittlerweile Widerrufsformulare auf ihrer Website an. Diese können genutzt werden, sind aber keine Pflicht. Auch eine E-Mail ist völlig ausreichend. Wichtig ist nur: Der Widerruf muss innerhalb der Frist abgesendet werden, nicht angekommen sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verschickt das Schreiben per Einschreiben oder bewahrt zumindest einen Screenshot der versendeten E-Mail auf.

 

Besonderheiten bei Telefonverträgen

 

Bei Telefonverträgen – egal ob Mobilfunk, DSL oder andere Telekommunikationsdienste – gelten ähnliche Regeln, aber mit ein paar Besonderheiten. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt hier mit dem Vertragsabschluss, also dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Das kann auch der Tag des Telefongesprächs sein, wenn der Vertrag mündlich zustande kam.

 

Viele vergessen, dass auch am Telefon abgeschlossene Verträge widerrufen werden können. Die Anbieter sind verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung zu übermitteln – meist per E-Mail oder Post. Kommt diese nicht an, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate. Das ist ein wichtiger Punkt, denn viele Anbieter versäumen es, die Belehrung ordnungsgemäß zu versenden.

 

Das Widerrufsschreiben für einen Telefonvertrag sieht ähnlich aus wie bei einem Onlinekauf: „Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag über [Leistung], Kundennummer [Nummer].“ Auch hier gilt: Name, Adresse, Datum – fertig. Der Widerruf sollte direkt an den Anbieter geschickt werden, am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Brief mit Einschreiben.

 

Was passiert nach dem Widerruf?

 

Nach einem erfolgreichen Widerruf bei einem Onlinekauf hat der Verkäufer die Pflicht, alle erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten. Das muss innerhalb von 14 Tagen geschehen. Die Ware muss natürlich zurückgeschickt werden – aber Achtung: Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Käufer, es sei denn, der Händler übernimmt diese freiwillig.

 

Bei Telefonverträgen endet der Vertrag mit dem Widerruf. Wurde die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen, kann der Anbieter allerdings eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das ist fair – wer schon im Internet gesurft oder telefoniert hat, muss dafür bezahlen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem tatsächlich genutzten Umfang.

 

Häufige Fehler vermeiden

 

Ein typischer Fehler ist, die Widerrufsfrist zu verpassen. Deshalb gilt: Lieber direkt handeln, wenn Zweifel aufkommen. Ein weiterer Fehler: unvollständige Angaben im Widerrufsschreiben. Name, Adresse, Bestellnummer und Datum sollten immer dabei sein.

 

Manche glauben auch, dass sie die Ware vor dem Widerruf nicht auspacken oder nutzen dürfen. Das stimmt nicht. Eine normale Prüfung der Ware ist erlaubt – man darf sie sogar anprobieren oder testen. Nur eine übermäßige Nutzung, die über das normale Prüfen hinausgeht, kann zu Wertersatz führen.

 

Fazit

 

Widerrufsanträge sind kein Hexenwerk. Mit den richtigen Informationen und einem klaren Schreiben lässt sich das Widerrufsrecht problemlos nutzen. Wichtig ist nur, die Fristen im Blick zu behalten und die Widerrufserklärung eindeutig zu formulieren. Dann steht einem Rücktritt vom Vertrag nichts im Wege.

 

Bildquelle: Foto von meminsito

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