Ein Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 21. September 2018 belebt den Widerrufsjoker bei Verbraucherdarlehen neu (Az.: 2 O 21/18). Das LG Ravensburg entschied, dass die beklagte Sparkasse eine unzulĂ€ssige Klausel zur Aufrechnung in ihren AGB verwendet habe. Dadurch sei die AufklĂ€rung bezĂŒglich der Pflichtangaben im Darlehensvertrag unzureichend und mithin insgesamt fehlerhaft. Das hat wiederum zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf des Kreditvertrags auch noch Jahre nach Abschluss möglich ist.
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Das noch nicht rechtskrĂ€ftige Urteil des LG Ravensburg fuĂt auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte im MĂ€rz 2018 entschieden, dass eine Klausel zur Aufrechnung unzulĂ€ssig ist, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteilige und ihn insbesondere die AusĂŒbung seines Widerrufsrechts erschwere (Az.: XI ZR 309/16). Konkret ging es um folgende Klausel in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen einer Sparkasse: âDer Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskrĂ€ftig festgestellt sind.â
âDerartige Klauseln werden so oder in Ă€hnlicher Form nicht nur von Sparkassen, sondern auch von zahlreichen anderen Banken verwendet. Das Landgericht Ravensburg hat die Rechtsprechung des BGH konsequent umgesetzt und entschieden, dass durch diese Klausel die AufklĂ€rung bezĂŒglich der Pflichtangaben im Darlehensvertrag unzureichend sind und der Widerruf deshalb noch Jahre nach Abschluss möglich ist. Von diesem Urteil können zahlreiche Verbraucher profitieren, die ihr Darlehen widerrufen möchten, um gĂŒnstig umzuschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitierenâ, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen. Das Urteil lĂ€sst sich auf DarlehensvertrĂ€ge anwenden, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.
Vor dem Landgericht Ravensburg ging es um den Widerruf eines Immobiliendarlehens. Das Urteil dĂŒrfte sich aber ganz allgemein bei Verbraucherdarlehen anwenden lassen. âZu den Verbraucherdarlehen zĂ€hlen neben Immobilienfinanzierungen in der Regel auch Autofinanzierungen. Auch hier dĂŒrfte der Widerruf vielfach möglich sein. Da es sich bei Autofinanzierungen oft um sog. verbundene GeschĂ€fte handelt, wird durch den Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt. Daher kann der Widerrufsjoker gerade im Dieselskandal eine Möglichkeit sein, seinen ungeliebten Diesel zu gĂŒnstigen Konditionen loszuwerden. GrundsĂ€tzlich hĂ€ngt der Widerruf der Autofinanzierung aber nicht davon ab, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Er ist dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hatâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Buerger.
Das Landgericht Ravensburg ist in seiner Entscheidung konsequent verbraucherfreundlich. Es entschied, dass die Bank fĂŒr die Zeit nach dem Eingang des Widerrufs auch keine Zinsen verlangen kann.
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