âKurz vor dem Ende des Widerrufsjokers scheinen die Kreditinstitute eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH in Sachen Darlehenswiderruf unbedingt vermeiden zu wollenâ, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss.
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Hintergrund ist, dass erneut eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zum Streit ĂŒber den Widerruf eines Darlehens kurzfristig abgesagt wurde. UrsprĂŒnglich hĂ€tte in Karlsruhe am 24. Mai verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 366/15). Einen Tag zuvor teilte der BGH mit, dass die Verhandlung abgesagt wurde, weil die Parteien den Rechtsstreit ĂŒbereinstimmend fĂŒr erledigt erklĂ€rt haben. âIm Klartext heiĂt das höchstwahrscheinlich, dass die Bank dem Verbraucher weitgehend entgegen gekommen ist, um eine Grundsatzentscheidung des BGH kurz vor Toresschluss zu verhindernâ, so Rechtsanwalt Jansen. Denn am 21. Juni 2016 endet nach einer GesetzesĂ€nderung das sog. âewige Widerrufsrechtâ fĂŒr zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen.
In dem konkreten Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart bereits zu Gunsten des Verbrauchers entschieden. Dieser hatte in den Jahren 2008 und 2009 verschiedene DarlehensvertrĂ€ge geschlossen, von denen drei noch laufen. Im Juni 2014 erfolgte der Widerruf der VertrĂ€ge. Der Verbraucher klagte auf Feststellung, dass die DarlehensverhĂ€ltnisse durch den Widerruf beendet seien. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart folgten dieser Auffassung. Da die Bank von der gĂŒltigen Musterbelehrung abweichende Widerrufsbelehrungen verwendet habe, sei die Widerrufsfrist nicht n Gang gesetzt worden und der Widerruf wirksam erfolgt, so das OLG. Das Widerrufsrecht sei weder verwirkt noch treuwidrig ausgeĂŒbt worden.
âĂberraschend ist es nicht, dass die Bank ihre Revision gegen das Urteil des OLG nun noch zurĂŒckgezogen hat. In der Vergangenheit ist dies schon mehrfach geschehen. Das kann als deutlicher Beleg dafĂŒr gesehen werden, dass die Rechtslage in vielen FĂ€llen eindeutig fĂŒr die Verbraucher spricht. Wer sein Immobiliendarlehen noch widerrufen möchte, sollte die verbleibende Frist bis zum 21. Juni noch nutzen, um so von den niedrigen Zinsen zu profitieren oder auch eine bereits gezahlte VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung zurĂŒckzuholenâ, sagt Rechtsanwalt Jansen.
Die Kanzlei AJT ist Mitglied der Arbeitsgruppe www.jetzt-widerrufen.de und ĂŒberprĂŒft kostenlos, ob die Voraussetzungen fĂŒr einen Darlehenswiderruf vorliegen.
Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht