Viele Kreditnehmer überlegen in diesen Tagen, ob ein Widerruf einer bestehenden Immobilienfinanzierung z.B. bei der Sparkasse Paderborn-Detmold Sinn machen könnte. In vielen Fällen sind Finanzierungen widerrufbar, u.a. wenn Sparkassen die Musterwiderrufsbelehrung des Sparkassenverbandes genutzt haben. Das gilt es zu prüfen, um von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren zu können. verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen.
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Wenn Sie bei der Sparkasse Paderborn-Detmold ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Sparkasse Paderborn-Detmold auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.
Wer also bei der Sparkasse Paderborn-Detmold einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt wenden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Sparkasse Paderborn-Detmold und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.
Wir empfehlen als Ansprechpartner für die Sparkasse Paderborn Detmold Herrn Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten: www.widerrufs-recht.de
oder senden Sie direkt ein Mail an <a href=“mailto:strohmeyer@mzs-rechtsanwaelte.de“>Dr. Jochen Strohmeyer</a>