Widerruf von Darlehen – kostenlose Informationsveranstaltungen

Die GesetzesĂ€nderung ist fĂŒr den 21. MĂ€rz vorgesehen, es bleibt nicht mehr viel Zeit. Doch vielen Kreditnehmern ist die geplante Abschaffung des so genannten „Widerrufsjokers“ bei Ă€lteren DarlehensvertrĂ€gen immer noch nicht bewusst. Deshalb bietet die von mehr als 20 Anwaltskanzleien getragene „Arbeitsgruppe Widerruf“ zwischen Mitte Januar und 21. MĂ€rz 2016 bundesweit – von MĂŒnchen bis Flensburg – kostenlose Informationsveranstaltungen an, um Kreditnehmer ĂŒber die Möglichkeit zum Widerruf von AltvertrĂ€gen und zur Neufinanzierung zu heutigen Zinsen aufzuklĂ€ren.

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„Selten haben sich AnwĂ€lte und Kanzleien zu einer so großen Informationskampagne zusammengeschlossen“, sagt Rechtsanwalt AndrĂ© Tittel von der Berliner Kanzlei KĂ€lberer & Tittel, die zu den GrĂŒndungsmitgliedern der „Arbeitsgruppe Widerruf“ gehört. „Wir wollen mit unserer Öffentlichkeitsarbeit Kreditnehmer und Verbraucher stĂ€rker ĂŒber die aktuelle Rechtslage und die bevorstehende Änderung aufklĂ€ren. Bei unseren Informationsveranstaltungen, die in vielen StĂ€dten angeboten werden, wollen wir vor Ort informieren und Fragen von Kreditnehmern beantworten.“ Die Termine und Orte stehen auf der Website www.jetzt-widerrufen.de.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in AltvertrÀgen

Vom unbefristeten Widerrufsrecht sind insbesondere DarlehensabschlĂŒsse aus der Zeit  Jahren zwischen November 2002 bis Ende 2010 betroffen, denn in diesen Jahren enthielten ca. 70-80% der VertrĂ€ge falsche Widerrufsbelehrungen. Die Ausstiegsmöglichkeit per Widerruf und ohne Zahlung einer VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung gilt fĂŒr verschiedene Arten von DarlehensvertrĂ€gen. Aber insbesondere bei Immobiliendarlehen sind wegen deren Höhe und der meist lĂ€ngeren Laufzeit große  Einsparungen möglich – oft mehrere Tausend Euro pro Jahr. Denn bei erfolgreichem Widerruf kann man sich mit einem neuen Darlehensabschluss die aktuell sehr niedrigen Zinsen fĂŒr lange Zeit sichern.

Voraussetzung einer solchen „Umschuldung“ per Widerruf ist, dass die Widerrufsbelehrung im Altvertrag fehlerhaft war. Dies muss im Einzelfall geprĂŒft werden. Aber Untersuchungen von VerbraucherverbĂ€nden haben ergeben, dass die ĂŒberwiegende Mehrzahl der ImmobilienkreditvertrĂ€ge, die zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossen wurden, Fehler enthielten. Bei solchen VertrĂ€gen ist die ĂŒblicherweise 14-tĂ€gige Widerrufsfrist nie angelaufen, und viele Kreditnehmer haben den „Widerrufsjoker“ in den vergangenen Jahren auch schon fĂŒr sich genutzt. Damit soll aber bald Schluss sein.

Umsetzung der EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten

Denn seit Monaten ist in Deutschland eine GesetzesĂ€nderung in Arbeit, um die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umzusetzen. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, das „ewige“ Widerrufsrecht fĂŒr AltvertrĂ€ge drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auslaufen zu lassen. Das wĂ€re im Juni 2016, denn nach aktueller Planung soll das Gesetz am 21. MĂ€rz 2016 wirksam werden. Es ist auch nicht ganz auszuschließen, dass der „Widerrufsjoker“ bereits sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen wird. Auch VerbraucherverbĂ€nde raten deshalb, schnell zu handeln.

Außerdem: Viele Kreditnehmer, die aus ihrem Vertrag bereits ausgestiegen sind, haben nach der bisher geltenden Regelung in diesem Zusammenhang die Chance, eine bereits gezahlte VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung von der Bank zurĂŒckzuverlangen.

Große Zinsersparnis möglich – Fallbeispiel

Matthias Kaiser hat im Dezember 2008 eine Eigentumswohnung gekauft und dafĂŒr bei der Bank ein Darlehen von 280.000 Euro aufgenommen – mit einem Zins von 4,50% und zehnjĂ€hriger Zinsbindung. Heute betrĂ€gt seine Restschuld noch etwa 210.000 Euro. Er wĂŒrde nun gerne die derzeit sehr niedrigen Kreditzinsen nutzen, aber sein Darlehen lĂ€uft erst Ende 2018 aus. Er lĂ€sst seinen Vertrag prĂŒfen, und tatsĂ€chlich stellt sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „Die Frist beginnt frĂŒhestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft war, da das Wort „frĂŒhestens“ Unklarheit erzeugt und fĂ€lschlicherweise suggeriert, die Frist könne eventuell auch spĂ€ter beginnen.

Die Bank sperrt sich zunĂ€chst gegen den Widerruf; nach hartnĂ€ckigen Verhandlungen akzeptiert sie diesen aber. Damit ist ein Darlehensausstieg ohne VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung möglich. Zuvor hat Herr Kaiser bei einer anderen Bank bereits eine Zusage fĂŒr einen neuen Darlehensvertrag ĂŒber 210.000 Euro eingeholt, denn er muss den Altkredit nun kurzfristig (binnen 4 Wochen) ablösen. Durch den extrem gĂŒnstigen Nominalzins von 1,50% kommt er auf eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro pro Jahr. Zudem hat er sich den Niedrigzins fĂŒr zehn Jahre gesichert.

Dieser fiktive Fall zeigt, worum es beim Darlehenswiderruf geht und dass er finanziell große Vorteile bringen kann. Fehler in der Widerrufsbelehrung können wie im Beispiel in den Angaben zum Fristbeginn liegen, aber auch andere Ursachen haben.

 

Arbeitsgruppe Widerruf:

Die 22 Mitglieder der „Arbeitsgruppe Widerruf“ sind Kanzleien aus dem ganzen Bundesgebiet mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht.

http://www.jetzt-widerrufen.de

Pressekontakt:
Bernd Frank, Berlin
Tel. 030 / 887 178 123 –  frank@kaelberer-tittel.de

Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Soest
Tel. 02921 / 3455971 –  usch@talking-text.de

 

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