Hamburger Sparkasse – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens bei der HASPA

Die Hamburger Sparkasse hat auf Basis der fehlerhaften Musterwiderrufsbelehrungen des Sparkassenverbandes zumindestens zeitweise unzulässige Widerrufsbelehrungen verwendet. verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der HASPA verfügen. So ist die auf die erfolgreiche Begleitung von Widerrufen spezialisierte  Wirtschaftskanzlei HAHN Rechtsanwälte langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv.

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Wir zitieren dazu Rechtsanwalt Peter Hahn (Bild), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hamburg:

peter-hahn-02-thumb„In zahlreichen Darlehensverträgen der Hamburger Sparkasse ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam.Deshalb haben jetzt zahlreiche Kunden der Haspa mit Hahn Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in zahlreichen Darlehensverträgen der Haspa heißt es in der Widerrufsbelehrung: ‚Die Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.‘ Wenn Sie bei der Hamburger Sparkasse ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Hamburger Sparkasse auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.“

Wer also bei der Hamburger Sparkasse einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an Hahn Rechtsanwälte in Hamburg weiter, die die betreffende Widerrufsbelehrung Gebühr prüft. Rechtsanwalt Peter Hahn prüft die Widerrufsbelehrung der Hamburger Sparkasse und begleitet Sie gern im weiteren Verfahren.

Hier einen Artikel zu den Widerrufsbelehrungen der Hamburger Sparkasse lesen

Einen möglichen Widerruf richten Sie bitte an

Hamburger Sparkasse AG
Postfach
20454 Hamburg

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