Wussten Sie, dass die Kreissparkasse Köln die drittgrößte Sparkasse Deutschlands ist? Dem entsprechend zahlreich dürften hier auch Immobilienfinanzierungen abgeschlossen worden sein. Kunden der KSK haben nun das Bedürfnis, die von der Kreissparkasse Köln verwendeten Widerrufsbelehrungen prüfen zu lassen, denn im Falle von unzulässigen Passagen können Finanzierungsverträge widerrufen werden. verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen
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Wenn Sie bei der Kreissparkasse Köln ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Kreissparkasse Köln auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.
Wer also bei der Kreissparkasse Köln einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Köln und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.
Zur Schlichtung von Vertragsstreitigkeiten gibt es übrigens Informationen auf der Homepage der KSK: „Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich zu richten an die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen, Kirchfeldstr. 60, 40217 Düsseldorf.“
Hier noch einige Informationen:
Kreissparkasse Köln
Neumarkt 18-24
50667 Köln
Kontakt
Telefon: 0221 227-0
Telefax: 0221 227-3920
E-Mail: info@ksk-koeln.de
BLZ: 370 502 99
Vorstand (Stand 2015)
Alexander Wüerst (Vorsitzender)
Josef Hastrich (stv. Vorsitzender)
Wolfgang Schmitz, Dr. Klaus Tiedeken, Christian Bonnen (Mitglieder)
Volker Wolf, Udo Schmallenberg Schmallenberg Buschmann (stv. Mitglieder)
Vorsitzender des Verwaltungsrates
Michael Kreuzberg