Das Aktenzeichen I-2 O 45/17 steht für ein absolutes Sensationsurteil, das im beschaulichen Sauerland durch die Richter am Landgericht Arnsberg für einen Paukenschlag gesorgt hat: Das Gericht verurteilt die VW-Bank zur Anerkennung eines Widerrufes zwei Jahre nach Vertragsschluss. Der Kläger erhält die Anzahlung und gezahlten Darlehens-Raten für seinen bei der VW-Bank finanzierten Wagen zurück und kann seinen Volkswagen wieder zurückgeben. Es ist das erste Urteil gegen die VW-Bank in diesem Themenbereich.
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Der VW Passat Variant TDI war im Oktober 2014 mit 36.290 Euro finanziert (15.000 Euro Anzahlung) und durch ein Autohaus an den Verbraucher ausgeliefert worden. Der Kläger – auch motiviert durch die drohenden Folgen des Abgasskandals – klagte auf komplette Rückabwicklung, nachdem im Juli 2016 der Widerruf im außergerichtlichen Verfahren von der VW-Bank abgelehnt worden war. Im Verfahren konnten der VW Bank das Fehlen von wichtigen Hinweisen zum Anlauf der Widerrufsfrist nachgewiesen werden. Dadurch wurde der Weg für den Widerrufsjoker frei. Im Detail wurde der VW-Bank vorgeworfen, nicht ausreichend über das Verhalten des Darlehensnehmers im Falle eines Widerrufes aufgeklärt zu haben.
Urteil gegen die VW-Bank noch nicht rechtskräftig
Allerdings hat das Urteil einen kleinen Schönheitsfehler: Das Landgericht konnte den Wunsch des Klägers auf vollständige Erstattung von Anzahlung und gezahlten Raten nicht nachkommen und akzeptierte den durch die VW-Bank berechnet Nutzungsersatz. Dagegen will der Kläger Berufung vor dem OLG Hamm einlegen.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Das Urteil ist eine maßgebliche juristische Entscheidung, die vielen Darlehensnehmern der VW-Bank die Möglichkeit eröffnet, einen vom Dieselskandal betroffenen PKW wieder zurückzugeben, ohne das aufwändigere Verfahren im Kaufrecht abwickeln zu müssen. Wir empfehlen unseren Mandaten, in erster Wahl die Optionen auf den Finanzierungswiderruf zu prüfen!“
Bezüglich des Wertersatzes durch Inbetriebnahme, die vor dem OLG noch verhandelt werden wird, falls sich die Parteien daüber nicht einigen, ist Dr. Hartung sicher, dass es auch hier ein verbraucherfreundliches Urteil geben wird. Grundlage für den Widerrufsjoker ist das so genannte „verbundene Geschäft“. Wer ein Auto über eine Autobank finanziert, kann der Bank im Widerrufsfall das Auto zurückgeben, wenn fehlerhafte Belehrungsformeln verwendet wurden oder sonstige Belehrungsfehler vorliegen.
Rechtsanwalt Dr. Hartung betreut Opfer des Dieselskandals und stellt auf www.pkw-rueckgabe.de die juristischen Möglichkeiten vor. Hartung ist Mitglied der bundesweit aktiven Rechtsanwaltsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de. Die Anwälte der Arbeitsgemeinschaft prüfen Widerrufsbelehrungen kostenlos.