Viele laufende Kredite zur Immobilienfinanzierung sind noch zu einem relativ hohen Zinssatz abgeschlossen worden. Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen ist das für Kreditnehmer nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das Darlehen aber auch heute noch widerrufen werden. Mit dem so genannten „Widerrufs-Joker“ und einer Umschuldung lassen sich dann schnell nennenswerte Geldbeträge sparen.
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Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind die Widerrufsbelehrungen bei rund 90 Prozent der Immobilienkreditverträge fehlerhaft. Das bedeutet, dass diese Verträge auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden können ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Rechtanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg LLP: „In diesen Fällen spricht man vom ,ewigen Widerrufsrecht‘. Denn durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und die Verträge können auch heute noch widerrufen werden.“
Betroffen sind vor allem Immobiliendarlehen, die seit 2002 abgeschlossen wurden. Denn seitdem müssen Verträge über Hypothekendarlehen eine Widerrufsbelehrung enthalten. „Die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen sind streng geregelt. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass die Belehrung fehlerhaft ist und die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde“, erklärt André Krajewski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung betreffen etwa die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist oder zu den Folgen eines Widerrufs. Ab 2010 waren die Fehler in vielen Kreditverträgen ausgeräumt. „Eine Überprüfung kann sich aber in jedem Fall lohnen. Denn bei einer Umschuldung nach einem erfolgreichen Widerruf lässt sich schnell viel Geld sparen“, so Rechtsanwalt Krajewski.
Die Kanzlei Sommerberg hat unter http://www.sommerberg-llp.de/widerruf-kredit/ alle wichtigen Informationen zum Widerruf von Darlehen zusammengefasst.