Widerruf der Autofinanzierung bei der Mercedes Bank möglich

Mitten in die Diskussion um Diesel-Fahrverbote und Wertverlust der Fahrzeuge, kann ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart betroffenen Diesel-Fahrern eine Lösung aufzeigen. Das Gericht entschied mit Urteil vom 21.08.2018, dass eine von der Mercedes Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Widerruf der Autofinanzierung damit auch noch Jahre nach Abschluss des Kredits möglich ist (Az.: 25 O 73/18).

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„Bei solchen Autofinanzierungen liegt oft ein sog. verbundenes Geschäft vor. Darin liegt beim erfolgreichen Widerruf der Vorteil für den Verbraucher, der dann das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine schon gezahlten Raten zurückbekommt“, erklärt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt aus Stuttgart. Das kann gerade angesichts der schwierigen Situation für Dieselfahrer ein interessanter Ausweg aus der Misere sein. Wobei der Widerruf der Autofinanzierung grundsätzlich möglich ist, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle.

In dem Fall vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger 2014 einen Mercedes gebraucht gekauft und zum Teil über einen Kredit der Mercedes-Benz Bank finanziert. 2017 erklärte er den Widerruf, den die Bank jedoch ablehnte und darauf verwies, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei. Das sah das LG Stuttgart jedoch anders. Denn aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf damit auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich.

In der von der Mercedes Bank verwendeten Widerrufsbelehrung heißt es, dass für den Zeitraum zwischen Aus- und Rückzahlung des Darlehens ein vereinbarter Sollzins zu zahlen ist. Dieser lag bei 4,17 Prozent. Kurz darauf heißt es in der Belehrung allerdings, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Auszahlung des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen sei. Dies sei widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend, da er nicht wisse, welcher Zinssatz bei einem Widerruf fällig werde. Dadurch sei die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Widerruf immer noch möglich gewesen, so das LG Stuttgart. In der Praxis bedeutet das, dass der Käufer das Fahrzeug an die Bank gibt und seine bereits geleisteten Raten zurückerhält. Der Bank sprach das Landgericht eine Nutzungsentschädigung zu.

Obwohl das Urteil des Landgerichts Stuttgart noch nicht rechtskräftig ist, kann es das Tor für den Widerrufsjoker bei Autofinanzierungen weit aufstoßen. „Selbst wenn die Bank einen Nutzungsersatz einbehalten kann, dürfte bei Dieselfahrzeugen der Widerruf angesichts bestehender bzw. drohender Fahrverbote und aufgrund des Wertverfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt in den meisten Fällen finanziell interessant sein“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/widerruf-von-autofinanzierungen

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