Ein Urteil des Landgerichts Ravensburg dürfte die VW Bank hart treffen und gleichzeitig die Verbraucher freuen. Mit Urteil vom 7. August 2018 entschied das LG Ravensburg, dass ein Skoda-Fahrer seinen Autokredit erfolgreich widerrufen hat und für die gefahrenen rund 70.000 Kilometer keinen Wertersatz leisten muss (Az.: 2 O 259/17).
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Der Verbraucher hatte den Skoda Roomster im Jahr 2015 gekauft und über ein Darlehen bei der VW-Bank finanziert. Wie es häufig vorkommt, wurde der Darlehensvertrag von dem Autohaus vermittelt. Etwa zwei Jahre später widerrief der Verbraucher den Kreditvertrag mit der Begründung, dass er von der VW-Bank beim Vertragsschuss fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.
Der Widerruf sei wirksam erfolgt, entschied das LG Ravensburg. Die Bank habe in den Darlehensbedingungen anders als in der Widerrufsinformation nicht darauf hingewiesen, dass der Darlehensnehmer keinen Wertersatz für einen Wertverlust leisten muss, wenn dieser auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig gewesen ist. Dies sei geeignet, den Verbraucher vom Widerruf abzuhalten. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf daher immer noch möglich gewesen. Die Bank habe auch keinen Anspruch auf einen Wertersatz, da dieser Anspruch nur unter der Voraussetzung besteht, dass der Verbraucher zutreffend über die Rückabwicklung des Vertrags nach dem Widerruf belehrt worden wäre. Im Ergebnis erhält der Verbraucher in diesem Fall seine schon geleisteten Raten zurück und muss keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen.
Die Volkswagen-Bank wird nach Medienberichten Berufung gegen das Urteil einlegen. „Dennoch ist das Urteil bemerkenswert und belegt, dass der Widerruf der Autofinanzierung nicht nur für vom Dieselskandal betroffene Verbraucher eine lukrative Angelegenheit sein kann“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.
Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung für den Widerruf ist nur eine fehlerhafte Belehrung durch die Bank. Liegt dann – wie es bei Autofinanzierungen häufig der Fall ist – ein sog. verbundenes Geschäft vor, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Wie das Urteil des Landgerichts Ravensburg zeigt, muss er im Idealfall für die gefahrenen Kilometer noch nicht mal eine Nutzungsentschädigung zahlen“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer.
Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/widerruf-von-autofinanzierungen