Widerruf Autokredit Mercedes Bank – Musterklage gescheitert

Es war zu erwarten: Das OLG Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage zum Widerruf von AutokreditvertrĂ€gen der Mercedes Bank am 20. MĂ€rz 2019 abgewiesen. Die Schutzgemeinschaft fĂŒr Bankkunden e.V., die die Klage eingereicht hatte, sei nicht klageberechtigt, so das OLG Stuttgart.

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Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit dem vergangenen November und soll Verbrauchern helfen, leichter zu ihrem Recht zu kommen. Das Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz-Bank war das erste, das vor Gericht verhandelt wurde und ist gleich gescheitert. Denn die Klagebefugnis hat der Gesetzgeber bei Musterverfahren bewusst eingeschrĂ€nkt. Klageberechtigt sind nur VerbĂ€nde mit mindestens 350 Mitgliedern, die die Verbraucherinteressen nicht gewerbsmĂ€ĂŸig wahrnehmen. Diese Voraussetzung sah das OLG Stuttgart bei der Schutzgemeinschaft fĂŒr Bankkunden nicht erfĂŒllt und wies die Klage als unzulĂ€ssig ab.

„Die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland ist damit schon aus rein formalen GrĂŒnden gescheitert. Das OLG hat zwar die Revision zugelassen, doch bis es zu einen Entscheidung durch den BGH oder sogar EuGH kommt, kann noch viel Zeit vergehen. Wer seinen Autokredit bei der Mercedes-Benz-Bank widerrufen möchte, sollte seine AnsprĂŒche daher lieber individuell und nicht im Wege einer Sammelklage durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart die Musterklage abzuweisen, bedeutet nicht, dass der Widerruf von AutokreditvertrĂ€gen mit der Mercedes-Benz-Bank nicht möglich ist. Entscheidend ist, ob der Bank Fehler in der Widerrufsbelehrung oder den Verbraucherinformationen unterlaufen sind, die zum Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags berechtigen. Dass der Mercedes-Benz-Bank derartige Fehler unterlaufen sind, zeigen u.a. Urteile der Landgerichte Stuttgart oder Berlin, die die Angaben zu den Auszahlungsbedingungen nicht fĂŒr ausreichend hielten. Die Entscheidung des OLG Stuttgart bedeutet also nicht das Ende fĂŒr den Widerrufsjoker bei Autokrediten.

„Der Widerrufsjoker ist und bleibt eine interessante Option. Da es sich bei Autofinanzierungen hĂ€ufig um sog. verbundene GeschĂ€fte handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt. Das Fahrzeug wird dann an die Bank gegeben und der Verbraucher erhĂ€lt seine geleisteten Raten zurĂŒck“, erklĂ€rt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Das macht den Widerruf besonders bei Diesel-Fahrzeugen interessant. Allerdings ist es fĂŒr den Widerruf keine Voraussetzung, dass das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

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